Jetzt noch bis 31. Juli registrieren: Europäisches Schadensersatzverfahren gegen Booking.com

Booking.com hat jahrelang sogenannte Preisparitätsklauseln durchgesetzt. Im vergangenen September urteilte der Europäische Gerichtshof, dass diese gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen. Nach den allgemeinen Grundsätzen des europäischen Wettbewerbsrechts sind die Hotels berechtigt, von Booking.com eine Entschädigung für die erlittenen finanziellen Verluste zu verlangen.

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Vorläufige Schätzungen deuten darauf hin, dass die Hotels bis zu 30 % oder mehr der seit 2004 an Booking.com gezahlten Gesamtprovisionen zuzüglich Zinsen zurückerhalten könnten. Unter der Schirmherrschaft von HOTREC - dem Dachverband der Hotels in Europa - sind betroffene Hotels eingeladen, sich an einer Sammelklage gegen Booking.com zu beteiligen.

  • Kein Kostenrisiko
  • Einfache Anmeldung online
  • Unterstützt von über 25 Hotelverbänden in Europa
  • Die Frist läuft noch bis 31. Juli!
  • Jetzt registrieren unter: mybookingclaim.com

Je mehr Hotels mitmachen, desto stärker wird das Signal für fairen Wettbewerb!

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