Löschung der Hinweise zur OS-Plattform

Änderungen auf Websites (Impressum) etc.

Nachfolgend informieren wir Sie zu den Änderungen bezüglich der sogenannten OS-Plattform, zu denen wir Anfragen erhalten haben:

Information
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Abschaltung der OS-Plattform und Wegfall von Informationspflichten

Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission – die sogenannte OS-Plattform – wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt und die zugrundeliegende ODR-Verordnung aufgehoben. Damit entfällt für Verbraucher und Unternehmer die Möglichkeit, ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung über diese Plattform einzuleiten. Zudem bestehen auch keine gesetzlichen Pflichten mehr, über die OS-Plattform zu informieren.

Bisher mussten Unternehmen, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und Online-Marktplätze gemäß Art. 14 ODR-Verordnung insbesondere auf ihrer Website einen Link zur OS-Plattform einstellen. Weitere Informationspflichten konnten unter Umständen auch für E-Mails und allgemeine Geschäftsbedingungen bestehen.

Üblicherweise wurde auf Websites (oft im Impressum) zum Beispiel wie folgt mit entsprechender Verlinkung informiert:

„Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform") zwischen Unternehmern und Ver-brauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/."

„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die OS-Plattform finden Sie hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/."

Informationen zur OS-Plattform vollständig entfernen

Unternehmen und Online-Marktplätze, die bisher zur Information über die Plattform gesetzlich verpflichtet waren, müssen nun sicherstellen, dass alle Hinweise auf die OS-Plattform vollständig entfernt sind. Falls noch nicht geschehen, sollten daher auch die gastgewerblichen Betriebe / Unternehmen ihre Internetauftritte und Kommunikationsunterlagen umgehend prüfen und sämtliche Hinweise und Verlinkungen zur OS-Plattform vollständig entfernen. Dies betrifft insbesondere Websites, aber auch E-Mail-Signaturen und allgemeine Geschäftsbedingungen.

Achtung! – Information zur Verbraucherstreitbeilegung bleibt erhalten

Der Wegfall der Informationspflichten betrifft nur die europäische OS-Plattform. Unverändert bestehen bleiben hingegen die Informationspflichten zur Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an einem nationalen Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 36, 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Diese Informationen werden oft gemeinsam mit den Hinweisen zur OS-Plattform gegeben, beruhen jedoch nicht auf der ODR-Verordnung und sind daher beizubehalten.

Unterlassungserklärungen prüfen und kündigen

Unternehmer, die in der Vergangenheit wegen fehlender oder fehlerhafter Hinweise auf die OS-Plattform abgemahnt wurden, sollten ihre abgegebenen Unterlassungserklärungen sorgfältig prüfen:

  • Haben sie diese unter einer auflösenden Bedingung (Änderung der Rechtslage) abgegeben, entfällt deren Bindungswirkung mit Eintritt der Bedingung; hier dem Wegfall der Informationspflichten zur OS-Plattform.
  • Fehlt jedoch ein solcher Vorbehalt, besteht der Unterlassungsvertrag grundsätzlich fort und muss daher aktiv gekündigt werden.

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