Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer

Informationen zu Sachbezugswerten & Sozialversicherungsentgeldverordnung

Alljährlich zum Jahresende werden die Sachbezugswerte für das kommende Jahr in der so genannten Sozialversicherungsentgeltverordnung veröffentlicht. Wenn Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten gewährt werden, bestimmen die Werte der Sozialversicherungsentgeltverordnung, wie viel dem Lohn unter einkommenssteuerrechtlichen Gesichtspunkten hinzuzurechnen ist. Gleiches gilt für die freie Unterkunft. Die Werte, die in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt sind, wurden nun im Bundesrat verabschiedet.

Lohnsteuerliche Mahlzeiten Arbeitnehmer
© Dragan/stock.adobe.com

Sachbezugswerte 2025

Für das Jahr 2025 gelten nachstehende Werte: Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.

Noch kein Mitglied?

Diese Informationen richten sich exklusiv an Mitglieder des DEHOGA MV. Wenn Sie diese und weitere Themen nicht verpassen und zusätzlich von vielen weiteren Vorteilen profitieren wollen, dann werden Sie jetzt Mitglied!

Diesen Beitrag weiterempfehlen:

Zurück zur Newsübersicht

Jetzt neu
oneDEHOGA App

Schnell, verlässlich und praxisnah: Die neue oneDEHOGA App bietet spürbare Entlastung für Gastgeber im Alltag.

Onedehogaapp1