Merkblatt zur Einführung der elektronischen Rechnung
Das Bundesministerium der Finanzen hat das angekündigte BMF-Schreiben zur Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnung veröffentlicht.
Wir hatten bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens deutliche Kritik an den Neuregelungen mit Blick auf das Verhältnis des Gastwirtes zu seinen Gästen bei Geschäftsessen hingewiesen. Auch das BMF-Schreiben berücksichtigt nicht, dass die Ausstellung einer elektronischen Rechnung in der betrieblichen Praxis sehr zeitaufwändig und damit überfordernd sein kann, und keineswegs eine Vereinfachung ist. Gerade dann, wenn in der Rechnung auch die bewirteten Personen aufgeführt werden müssen.
Wir arbeiten weiterhin daran, die offenen Fragen klären zu lassen und hier zeitnah zu praktikablen Lösungen zu kommen.
Wichtig zu wissen ist, dass es ab dem 1. Januar 2025 genügt, dass der Unternehmer in der Lage ist, elektronische Rechnungen im neuen Format zu empfangen, also ein E-Mail-Postfach hat. Für das Ausstellen von elektronischen Rechnungen im neuen Format gilt zunächst eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2026, für kleinere Betrieb bis zum 31.12.2027.
Weitere Details haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst, das eingeloggten Mitgliedern des DEHOGA MV hier sowie im geschützten Mitglieder-Bereich "Mein DEHOGA" zum Download zur Verfügung steht.
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