Neue Rechtslage zum Löschen von Online-Bewertungen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat klargestellt: Das Beanstanden oder Entfernen von Bewertungen auf Google ist rechtlich nicht einfach ein „digitaler Service“, sondern kann eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sein.

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Hintergrund: Sobald im Einzelfall juristisch geprüft werden muss, ob eine Bewertung gegen geltendes Recht oder Plattform-Richtlinien verstößt, liegt regelmäßig eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung vor.
Die Konsequenz: Unternehmen, die professionelles Reputationsmanagement oder die Löschung negativer Bewertungen anbieten, benötigen dafür grundsätzlich eine entsprechende rechtliche Zulassung.

Was es für Gastgeber und Unternehmer bedeutet: Wer Unterstützung beim Umgang mit rufschädigenden Online-Bewertungen sucht, sollte genau prüfen, mit wem er zusammenarbeitet. Nicht jeder Anbieter darf solche Leistungen rechtlich überhaupt erbringen.

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