Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitswerbung

Was gastgewerbliche Betriebe jetzt beachten müssen

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Grundlage ist die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo), die in Deutschland über Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt wurde. Ziel ist es, Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen und Greenwashing zu schützen.

DEHOGA MV Energie Nachhaltigkeit Strategie
© Naiyana/stock.adobe.com

Die neuen Regelungen sind auch für Hotels, Restaurants und touristische Betriebe relevant – insbesondere dann, wenn auf Websites, in Social Media, Speisekarten, Anzeigen oder anderen Werbemitteln mit Nachhaltigkeit und Umweltvorteilen geworben wird. Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ dürfen künftig grundsätzlich nicht ohne nachvollziehbare und überprüfbare Nachweise verwendet werden.

Was ändert sich konkret?

  • Pauschale Umweltbegriffe dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie eindeutig erläutert und nachweisbar sind.
  • Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen müssen auf belastbaren Daten, Fakten oder anerkannten Zertifizierungen beruhen.
  • Eigene Nachhaltigkeitssiegel sind nur noch zulässig, wenn sie auf unabhängigen und transparenten Zertifizierungssystemen basieren.
  • Klimaneutralitätsversprechen dürfen nicht allein auf Kompensationsmaßnahmen gestützt werden.
  • Zukunftsziele, beispielsweise „klimaneutral bis 2030“, benötigen einen konkreten Maßnahmenplan mit überprüfbaren Zwischenzielen.
  • Aussagen, die lediglich gesetzliche Selbstverständlichkeiten wiedergeben, dürfen nicht mehr als besonderer Umweltvorteil beworben werden.

Was bedeutet das für die Branche?

Nachhaltigkeit bleibt für viele Betriebe ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Entscheidend wird künftig jedoch noch stärker sein, konkrete Maßnahmen und belegbare Leistungen statt pauschaler Werbeaussagen in den Mittelpunkt zu stellen. Betriebe sollten daher ihre Nachhaltigkeitskommunikation frühzeitig überprüfen und vorhandene Nachweise dokumentieren.

Wir empfehlen insbesondere, Websites, Social-Media-Auftritte, Speisekarten, Flyer, Anzeigen und weitere Werbemittel auf entsprechende Aussagen zu überprüfen und verwendete Nachhaltigkeitssiegel sowie Klimaversprechen kritisch zu prüfen. Auch interne Prüf- und Freigabeprozesse für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen können dazu beitragen, rechtliche Risiken zu reduzieren.

Wichtig: Die hier dargestellten Vorgaben beziehen sich auf die ab 27. September 2026 verbindlich anzuwendende EmpCo-Regelung. Die ebenfalls diskutierte Green-Claims-Richtlinie ist davon zu unterscheiden; ihr weiterer Verlauf ist derzeit offen. Sie befindet sich aktuell noch im europäischen Gesetzgebungsverfahren und soll die EmpCo-Richtlinie ergänzen.

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