Neues DEHOGA-Merkblatt zum Mehrwertsteuersatz
Immer wieder erreichen den DEHOGA Anfragen, wie mit den Umsätzen zu Silvester bzw. bei Silvesterpartys, die über den Jahreswechsel hinausgehen, umsatzsteuerlich zu verfahren ist. Ein entsprechendes Merkblatt stellen wir Mitgliedern hier zur Verfügung.
Darin finden Sie kompakte und praxisnahe Informationen im Zusammenhang mit der Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 1. Januar 2026.
Download
Das Merkblatt steht ausschließlich Mitgliedern des DEHOGA MV zur Verfügung. Bitte melden Sie sich an, um dieses herunterladen zu können.
Diesen Beitrag weiterempfehlen: