Neues DEHOGA-Merkblatt zum Mehrwertsteuersatz

Immer wieder erreichen den DEHOGA Anfragen, wie mit den Umsätzen zu Silvester bzw. bei Silvesterpartys, die über den Jahreswechsel hinausgehen, umsatzsteuerlich zu verfahren ist. Ein entsprechendes Merkblatt stellen wir Mitgliedern hier zur Verfügung.

Dehoga Mv Information
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Darin finden Sie kompakte und praxisnahe Informationen im Zusammenhang mit der Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 1. Januar 2026.

Download

Das Merkblatt steht ausschließlich Mitgliedern des DEHOGA MV zur Verfügung. Bitte melden Sie sich an, um dieses herunterladen zu können.

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DEHOGA
Die 7% haben einen Namen

Die Gastronomie erhält dauerhaft Entlastung: Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert.

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