Neues DEHOGA-Merkblatt zum Trinkgeld

Immer wieder erreichen den DEHOGA Fragen zur steuer- und zivilrechtlich korrekten Handhabung von Trinkgeldern. Um unseren Mitgliedern mehr Sicherheit im Umgang mit diesem sensiblen Thema zu geben, wurde – wie im Bundesausschuss für Steuern verabredet – ein umfassendes Merkblatt erstellt.

Dehoga Mv Information
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Darin finden Sie kompakte und praxisnahe Informationen, wie Trinkgelder gesetzeskonform behandelt werden sollten, um Schwierigkeiten bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.

Download

Das Merkblatt steht ausschließlich Mitgliedern des DEHOGA MV zur Verfügung. Bitte melden Sie sich an, um dieses herunterladen zu können.

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DEHOGA
Die 7% haben einen Namen

Die Gastronomie erhält dauerhaft Entlastung: Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert.

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