Neues DEHOGA-Merkblatt zum Trinkgeld

Immer wieder erreichen den DEHOGA Fragen zur steuer- und zivilrechtlich korrekten Handhabung von Trinkgeldern. Um unseren Mitgliedern mehr Sicherheit im Umgang mit diesem sensiblen Thema zu geben, wurde – wie im Bundesausschuss für Steuern verabredet – ein umfassendes Merkblatt erstellt.

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Darin finden Sie kompakte und praxisnahe Informationen, wie Trinkgelder gesetzeskonform behandelt werden sollten, um Schwierigkeiten bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.

Download

Das Merkblatt steht ausschließlich Mitgliedern des DEHOGA MV zur Verfügung. Bitte melden Sie sich an, um dieses herunterladen zu können.

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7% kommen

Die 7% Mehrwertsteuer kommen dauerhaft! Als DEHOGA haben wir für unsere Betriebe (und die gesamte Gastronomie) bis zum Umfallen gekämpft, um diese überlebenswichtige Änderung zu erreichen! Als DEHOGA haben wir es geschafft: Ab 1.1. 2026 tritt die neue Mehrwertsteuer in der Gastro in Kraft! Auch Wochenarbeitszeit, mehr Netto vom Brutto und weniger Bürokratie sind im Koalitionsvertrag enthalten.