Neustadt-Glewe führt Übernachtungssteuer ein

Die Neustädter Stadtvertreter haben sich kürzlich mehrheitlich für die Einführung einer Übernachtungssteuer, auch Bettensteuer genannt, entschieden. Ab 2026 wird eine pauschale Steuer in Höhe von drei Prozent vom Gesamtbetrag der Übernachtungskosten pro Person fällig. Ein Beschluss, der aus Sicht des DEHOGA zu verurteilen ist - denn seit Jahren lehnen wir die "Matratzenmaut" aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab.

DEHOGA MV Bettensteuer
© triocean/stock.adobe.com

Neben zusätzlichen Belastungen für Hotels und Gäste ist vor allem der Etikettenschwindel zulasten der Branche ein zentrales Problem. Häufig landen die generierten Einnahmen im allgemeinen Stadthaushalt statt in den Ausbau der touristischen Infrastruktur zu fließen. Dabei trägt die Hotellerie durch eigenfinanzierte Marketingmaßnahmen ohnehin bereits erheblich zur Belebung des Tourismus bei und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität auch in anderen Branchen. In Zeiten hoher Inflation und explodierender Kosten in allen Bereichen ist es daher kontraproduktiv, neue Belastungen der Hotels und ihrer Gäste in Kauf zu nehmen - insbesondere Investitionen vor Ort werden dadurch erschwert.

Wir lehnen Bettensteuern, Kultur- und Tourismusförderabgaben oder wie auch immer diese Abgaben bezeichnet werden, ab. Das Herausgreifen einer einzelnen Branche und das Belegen der Betriebe mit einer Strafsteuer ist Willkür, völlig inakzeptabel und grenzt an moderne Wegelagerei. Unsere Beherbergungsbetriebe sind wichtige Leistungsträger vor Ort. Wir schaffen Arbeitsplätze und machen unsere Innenstädte erst lebenswert. Jede Kommune müsste ein vitales Interesse daran haben, dass Betriebe und Innenstädte prosperieren. Hier handelt man leider anders und macht den Tourismus-Standort unattraktiv.

DEHOGA MV Dettmann Matthias
Matthias Dettmann
Hauptgeschäftsführer DEHOGA MV

Bereits in der Vergangenheit hatte der Verband mehrfach deutlich gemacht, dass zusätzliche kommunale Steuern nicht nur für Beherbergungsbetriebe, sondern auch für die Attraktivität des Reiseziels negative Folgen haben.

Trotz dieser Argumente haben sich die Neustädter Stadtvertreter für die Einführung der Bettensteuer entschieden - die Stadt verspricht sich zusätzliche Einnahmen in Höhe von bis zu 125.000 Euro jährlich. Von der Steuer ausgenommen sind Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren einschließlich der sie begleitenden Gruppenleiter sowie Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen allgemeinbildender und beruflicher Schulen einschließlich der sie begleitenden Gruppenleiter.

Der DEHOGA MV wird die Entwicklung weiter kritisch begleiten und sich weiterhin mit Nachdruck für wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen in der Branche einsetzen.

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