Öffnungszeitenverordnung: Stellungnahme des DEHOGA MV
Der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen der Verbändeanhörung zur geplanten Öffnungszeitenverordnung (ÖffZVO M-V) Stellung genommen. Ziel ist eine rechtssichere, verhältnismäßige und praxistaugliche Regelung, die den besonderen touristischen Bedingungen Mecklenburg-Vorpommerns gerecht wird.
Neben konkreten Fragen zur Ausgestaltung der Verordnung stellt der DEHOGA MV dabei auch grundsätzlich die Frage, ob ein generelles Beschäftigungsverbot am Sonntag im Sinne der Sonntagsruhe noch zeitgemäß ist. Gerade für das Gastgewerbe sind Sonn- und Feiertage zentrale Arbeits- und Umsatzzeiten.
Gleichzeitig sieht der Verband insbesondere bei den geplanten Öffnungszeiten, der räumlichen Abgrenzung und dem vollständigen Ausschluss von Ostersonntag und Pfingstsonntag noch Anpassungsbedarf. Entscheidend ist aus Sicht des DEHOGA MV, den Schutz von Sonn- und Feiertagen mit den wirtschaftlichen, touristischen und gesellschaftlichen Realitäten in Mecklenburg-Vorpommern in einen ausgewogenen Ausgleich zu bringen.
Der DEHOGA MV wird sich weiterhin konstruktiv in die Erarbeitung der Neuregelung einbringen und die Interessen der gastgewerblichen Betriebe vertreten.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen nachfolgend als PDF zur Verfügung.
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