Praxis-Leitfaden zu den neuen Regelungen für Frühstücksprodukte
Für Frühstücksprodukte wie Honig, Marmelade, Konfitüre und Fruchtsäfte gelten ab dem 14. Juni 2026 neue rechtliche Vorgaben, wobei Aufbrauchsregelungen vorgesehen sind.
Die Bestimmungen sind für die gastgewerblichen Betriebe relevant, die solche Produkte verwenden, anbieten oder selbst herstellen.
Wir haben zu den neuen Vorgaben den DEHOGA-Praxis-Leitfaden „Honig, Marmelade, Fruchtsäfte & Co.“ erstellt, der die neuen Anforderungen erläutert und den Betrieben zeigt, worauf zu achten ist.
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Das Merkblatt steht ausschließlich Mitgliedern des DEHOGA MV zur Verfügung. Bitte melden Sie sich an, um dieses herunterladen zu können.
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