Regierung plant Bundestariftreuegesetz - DEHOGA: Bürokratischer Tarifzwang

Bundesarbeits- und Bundeswirtschaftsministerium haben einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG) vorgelegt. Dieses soll bereits am 6. August 2025 im Kabinett beraten werden.

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Im Gastgewerbe könnten insbesondere Gemeinschaftsgastronomen, Contract Caterer, Hotels mit Bundeszimmerkontingenten sowie Tagungs- und Eventlocations vom geplanten Gesetz betroffen sein. Es betrifft Bundesaufträge ab einem Wert von 50.000 €, bei denen künftig die Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen – wie Entlohnung, Urlaub, Höchstarbeitszeiten – verbindlich vorgeschrieben wird.

Auf Antrag einer Gewerkschaft kann das Bundesarbeitsministerium per Rechtsverordnung Tarifbedingungen festlegen. Auftragnehmer müssen dann in einem Tariftreueversprechen zusichern, diese Vorgaben einzuhalten. Zur Kontrolle wird die „Prüfstelle Bundestariftreue“ eingerichtet. Bei Verstößen drohen Vertragsstrafen und Ausschluss von weiteren Vergaben. Eine Nachunternehmerhaftung für die gesamte Lieferkette ist vorgesehen. Das Gesetz wird durch umfassende Nachweis- und Dokumentationspflichten flankiert; alternativ ist eine Tariftreue-Zertifizierung möglich. Auch Leiharbeitnehmer sind über ihre Ansprüche zu informieren.

Der DEHOGA kritisiert das Vorhaben als überbürokratisch und wirtschaftsfern. Der Aufwand für Dokumentation, Kontrolle und Subunternehmerprüfung steige deutlich – auch für tarifgebundene Betriebe. Die Folge sei eine sinkende Beteiligung kleiner und mittelständischer Unternehmen an Ausschreibungen. Bestehende soziale Standards in Deutschland sowie der Arbeitskräftemangel führten ohnehin dazu, dass Betriebe attraktive Arbeitsbedingungen bieten – Zwang durch neue Regelungen sei unnötig und schädlich.

Auch der Aufbau einer Prüfstelle belaste den Staat. Bei komplexen oder regional unterschiedlichen Tarifverträgen seien Kontrollen fehleranfällig und schwer umzusetzen. Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) will sich der DEHOGA im Gesetzgebungsverfahren kritisch einbringen. Trotz leichter Bürokratieerleichterungen im Vergleich zu früheren Ampel-Plänen bleibt das Tariftreuegesetz (BTTG) aus Sicht der BDA ein bürokratisches Zwangsgesetz, das Wirtschaft und Tarifautonomie belastet – selbst in Kombination mit einem geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz.

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