Rückforderung der Corona-Soforthilfen: Status Quo

Fragwürdige Rückforderungsstrategie des Landes – DEHOGA MV kämpft für faire Lösungen

In den letzten Tagen hat ein absolutes Aufreger-Thema für erheblichen Unmut in der Branche gesorgt: Die Rückforderungspraxis des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei den Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020. Viele Unternehmen, die damals auf schnelle und unkomplizierte Hilfe angewiesen waren, sehen sich nun – nach einem Schreiben des Landesförderinstituts – plötzlich mit unerwarteten Rückzahlungsforderungen in ebenso unerwarteten Höhen konfrontiert. Diese Entwicklung ist aus unserer Sicht nicht nur überraschend, sondern auch höchst ungerecht. Der DEHOGA MV pocht daher auf ein Einsehen der Politik und arbeitet intensiv an Lösungen.

© Wolfilser/stock.adobe.com

Denn ursprünglich war zum damaligen Zeitpunkt politisch klar und eindeutig kommuniziert worden, dass es sich bei den Corona-Soforthilfen um nicht rückzahlbare Zuschüsse handelt – Gelder, die Unternehmen in der größten Not helfen sollten, die unmittelbaren Auswirkungen der Pandemie zu überstehen. Doch nun, drei Jahre später, wurden vom Land Mecklenburg-Vorpommern Rückforderungsbescheide an schätzungsweise rund 8.000 bis 10.000 Unternehmen verschickt, sofern der Bedarf nicht in jedem Detail nachgewiesen werden konnte. Besonders empörend: Selbst Betriebe, die ihre Unterlagen fristgerecht bis zum 30. September 2024 eingereicht haben, wurden nicht verschont – und das trotz einer Bestätigung des Eingangs ihrer Unterlagen. Zu allem Überfluss beinhalten diese Bescheide noch eine Forderung nach 8 Prozent Zinsen und mehr.

Standpunkt & Handlungsempfehlung

"Dieses Vorgehen ist nicht nur absolut unverhältnismäßig und ungerecht, sondern stellt die Unternehmen erneut vor enorme Belastungen. Dass das Land so rigoros vorgeht und bereits Rückforderungsbescheide verschickt – ohne abzuwarten, ob alle Fristen korrekt eingehalten oder zusätzliche Informationen eingegangen sind, ist mir ebenso unerklärlich, wie der Fakt, dass Mecklenburg-Vorpommern sich nicht am bundeseinheitlichen Weg inklusive Anhörungsschreiben orientiert, sondern schärfer vorgeht als andere Bundesländer", erklärt Lars Schwarz, Präsident des DEHOGA MV. "Dass in der jetzigen wirtschaftlich angespannten Lage auch noch solch hohe Zinsen in Rechnung gestellt werden, ist schlichtweg inakzeptabel", betont Schwarz.

Der DEHOGA MV fordert daher, dass die Rückforderungen nur auf Grundlage der fristgerecht eingereichten Nachweise erfolgen dürfen, Strafzinsen gestrichen werden und Ratenzahlungen ermöglicht werden müssen, so wie es schon anderer Stelle mit dem Finanzministerium vereinbart wurde.

Der aktuelle Rat an die Betriebe lautet daher: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrem Steuerberater auf und prüfen einen Widerspruch. Es ist wichtig, sich gegen die überzogenen Forderungen zur Wehr zu setzen und sich nicht kampflos in eine finanzielle Zwangslage drängen zu lassen.

Der DEHOGA MV wird weiterhin alles daran setzen, eine faire und unternehmerfreundliche Lösung in diesem Prozess zu erzielen und die Mitglieder auf dem Laufenden halten.

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