Rückforderung der Corona-Soforthilfen: Keine Zinsen bei fristgerechten Einreichungen
DEHOGA MV erzielt Erfolg - warum Sie dennoch Widerspruch einlegen sollten
Es ist und bleibt ein politischer Vertrauensverlust sondergleichen. Im Frühjahr 2020 traten reihenweise Politiker vor die Presse und versprachen vollmundig, dass den Unternehmen, die im ersten Lockdown ihre Betriebe schließen mussten, unbürokratisch und mittels nichtrückzahlbarer Zuschüsse über den Zeitraum der Schließung geholfen wird. Im Kleingedruckten hat man dann Klauseln versteckt, die der öffentlichen Bekundung diametral entgegen standen. Nun kommt raus: Wer sich auf die Versprechen verlassen hat, ist jetzt Jahre später der Dumme.

Ein solches Vorgehen stärkt den Glauben in politische Entscheidungen definitiv nicht und wird im Zweifel bzw. ganz sicher dazu führen, dass beim nächsten Urnengang entsprechend gewählt und „abgerechnet“ wird. Seit Monaten haben wir auf diesen Missstand hingewiesen und ein politische Lösung gefordert.
Die hartnäckigen Bemühungen des DEHOGA MV im Kampf gegen die fragwürdige Rückforderungsstrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei den Corona-Soforthilfen haben einen wichtigen Teilerfolg erzielt: Unternehmen, die ihre Unterlagen fristgerecht eingereicht haben, müssen keine Strafzinsen zahlen – diese Zusage konnten wir auf politischer Ebene im Austausch mit der Staatskanzlei erwirken.
Weiterlesen: Jetzt einloggen
Der Text richtet sich exklusiv an Mitglieder des DEHOGA MV. Wenn Sie dieses und weitere Themen nicht verpassen und zusätzlich von vielen weiteren Vorteilen profitieren wollen, dann werden Sie jetzt Mitglied!
Diesen Beitrag weiterempfehlen: