Rüge des Landesrechnungshofes an der Stelle des Tourismusbeauftragten
DEHOGA MV hat von Beginn an vor Interessenkonflikten gewarnt
Es ist Normalität, absolut berechtigt und gute gelebte Praxis, dass die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung eines Landes von externer Stelle bewertet und beleuchtet wird. Schließlich haben die Bürgerinnen und Bürger darauf einen Anspruch, geht es doch um die Verwendung und den Einsatz von Steuergeldern der Allgemeinheit.

Was nun allerdings im aktuellen Prüfbericht der entsprechenden Institution hier im Land mit Blick auf den Tourismus veröffentlicht wurde, schlug unlängst ein wie eine Bombe. Dr. Martina Johannsen, die Präsidentin des Landesrechnungshofes in Mecklenburg-Vorpommern, kritisierte darin – wohlgemerkt immer mit dem Blick auf die zielgerichtete, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Steuergelder – abgesehen von der Dienstwagenregelung auch zur Privatnutzung durch die Ehefrau insbesondere das Gehalt nebst Zulagen von TMV Geschäftsführer Tobias Woitendorf in seiner Höhe und monierte damit einen Verstoß gegen das Besserstellungsverbot. Dieses besage, dass Empfänger von Zuwendungen aus Steuergeldern nicht besser bezahlt werden dürfen als vergleichbare Landesbedienstete. Dieser Sachverhalt solle gegeben sein, so die Präsidentin in dem Bericht. Außerdem kritisierte Dr. Johannsen im Landesfinanzbericht Prämien und Sonderzahlungen an den Geschäftsführer – die würden Beamten und Tarifbeschäftigten in der Landesverwaltung ohnehin nicht zustehen, ebenfalls ein Verstoß gegen das Besserstellungsverbot.
Kritikwürdig war darüber hinaus die Bestellung des Geschäftsführers in Personalunion als Tourismusbeauftragter der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern. Laut Bericht mangelt es klar abgegrenzten Aufgaben. Genau das hat der DEHOGA MV bereits bei der Berufung und seitdem auch immer wieder moniert. In eben jener Doppelfunkton kann man als vom Land entlohnter und direkt im Wirtschaftsministerium verorteter Tourismusbeauftragter sowie Landesgeschäftsführer des Tourismusverbandes gar keine eigenständige und politisch unabhängige Meinung vertreten. Dieser Interessenkonflikt führt nach Einschätzung des DEHOGA MV im Zweifel dazu, dass eher politischen Vorgaben gefolgt wird, denn den Interessen der Branche. Natürlich, theoretisch können diese hin und wieder auch Deckungsgleich sein. Aber die Natur sieht bekanntlich oftmals anders aus. Gute bzw. leider mit Blick auf die Branche eher weniger gute Beispiele sind die befürwortenden Positionierungen des Tourismusverbandes bzw. des Tourismusbeauftragten zum Thema LNG auf Rügen oder zum touristischen Megaprojekt in Pütnitz. Die Zustimmung deckt sich zwar mit der politischen Absicht, aber nicht mit den Interessen der Branche und der Wirtschaft. Also ein klarer Fall von Interessenkonflikt. Genau davor haben wir immer gewarnt, genau diesen Sachverhalt kritisieren wir. Mit unserer Kritik stehen wir nicht allein. Neben dem Landesrechnungshof haben die FDP-Fraktion im Landtag und der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern eine Trennung beider Funktionen gefordert.
Der DEHOGA MV ist Mitglied im Landestourismusverband und dort Mitglied im Vorstand. Von daher macht uns diese öffentliche Kritik doppelt betroffen. Wir sehen uns durch den Bericht des Landesrechnungshofes in unserer grundsätzlichen Auffassung und Einschätzung bestätigt, haben eine Befassung im Vorstand gefordert und werden diesen Sachverhalt nach Lage der Dinge auch zukünftig kritisch begleiten.
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