Schwerin erhebt zusätzliche Übernachtungssteuer

Landeshauptstadt auf dem Irrweg

Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin hat eine Änderung bezüglich der Erhebung der Übernachtungssteuer beschlossen. Demnach sollen ab dem 01. April 2024 auch beruflich bedingte Übernachtungen, die bisher von der Steuer befreit waren, besteuert werden.

Ergänzend aufgenommen wurde zudem, dass ab kommendem Monat auch Übernachtungen auf Campingplätzen und auf Wohnmobilstellplätzen der Besteuerung unterfallen können. Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen bis zu einem Lebensalter von 18 Jahren und alle Gruppenreisen von Schülern aus allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen sollen hingegen nicht besteuert werden.

Die Landeshauptstadt verspricht sich durch die Änderungen jährlich zusätzliche Einnahmen in Höhe von 300.000 Euro. Schwerin folgt damit den aus Sicht des DEHOGA MV negativen Beispielen in Wismar und Stralsund, wie auch Präsident Lars Schwarz unterstreicht: „Schwerin verschärft nochmal seinen Irrweg zur Bettensteuer für Übernachtungsgäste. Weltoffenheit sieht sicher anders aus.“

In Zeiten von Kostensteigerungen in allen Bereichen und der seit Jahresbeginn wieder erhöhten Mehrwertsteuer auf Speisen ist es absolut kontraproduktiv jetzt über neue Belastungen der Hotels und ihrer Gäste nachzudenken. Durch den von den Beherbergungsbetrieben geleisteten Tourismus werden Einnahmen generiert, die aber nicht in den Ausbau der touristischen Infrastruktur, sondern in den normalen Städte-Haushalt fließen. Dieses Herausgreifen einer einzelnen Branche ist völlig inakzeptabel. Weitere Argumente gegen die Übernachtungssteuer finden Sie hier. Den entsprechenden Beschluss können Sie zudem hier nachlesen.

Diesen Beitrag weiterempfehlen:

Zurück zur Newsübersicht