Statement des DEHOGA MV: Gesetzesentwurf zu Bürokratieentlastung greift zu kurz
DEHOGA-Forderung: Verbot der Verpackungssteuer
Der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern begrüßt ausdrücklich das Ziel der Landesregierung, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Angesichts von über 80 relevanten Vorschriften, rund 14 Stunden Bürokratieaufwand pro Woche und Kosten von bis zu 60.000 Euro jährlich pro Betrieb ist der Handlungsbedarf im Gastgewerbe unbestritten. Da der aktuell vorliegende Gesetzentwurf aus unserer Sicht diesem Anspruch nicht gerecht wird, bezieht der DEHOGA MV im Rahmen einer Verbändeanhörung Stellung - und stellt in seinem Statement klare Forderungen.
Kritisch bewerten wir insbesondere die geplante Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Die vorgesehene Erleichterung für Kommunen bei der Einführung neuer Abgaben birgt die konkrete Gefahr zusätzlicher Belastungen für Betriebe – etwa durch kommunale Verpackungssteuern. Diese würden neue Bürokratie schaffen, Wettbewerbsverzerrungen verstärken und keine nachweisbare ökologische Wirkung entfalten.
Der DEHOGA MV fordert daher klare Korrekturen und einen echten Kurswechsel:
- Verbindlicher Bürokratieabbau nach dem Prinzip „One in, two out“
- Frühzeitige Praxistests („Praxischeck“) für neue Regelungen
- Spürbare Entlastungen insbesondere für kleine und mittlere Betriebe
- Vereinfachung und Beschleunigung von Antrags- und Genehmigungsverfahren
- Keine Einführung zusätzlicher kommunaler Abgaben wie Verpackungssteuern – stattdessen deren Aufnahme in den Verbotskatalog des Kommunalabgabengesetzes
Zentral ist dabei eine klare gesetzliche Begrenzung neuer Abgaben: Der DEHOGA MV fordert, kommunale Verpackungssteuern ausdrücklich in den Verbotskatalog des Kommunalabgabengesetzes aufzunehmen. Das Beispiel Bayern zeigt, dass ein solcher Schritt möglich ist und für Rechtssicherheit sowie verlässliche Rahmenbedingungen sorgt. Nur so lässt sich verhindern, dass vermeintlicher Bürokratieabbau auf kommunaler Ebene zu neuen Belastungen für Betriebe und Gäste führt.
Fazit: Bürokratieabbau darf kein Etikett sein – er muss im Alltag der Betriebe ankommen. Der Gesetzentwurf ist ein Ansatz, aber kein Durchbruch.
Der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern steht selbstverständlich bereit, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten und sich weiterhin aktiv für praxistaugliche Lösungen im Sinne der Branche einzubringen.
Anzeige
Diesen Beitrag weiterempfehlen: