Transparenz bei Hotelsternen: Wichtiges Signal für klassifizierte Betriebe

Eine aktuelle Entscheidung aus den Niederlanden stärkt die Aussagekraft offizieller Hotelsterne – und setzt ein wichtiges Signal für klassifizierte Betriebe.

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Eine richtungsweisende Entscheidung aus Amsterdam sorgt für mehr Klarheit im digitalen Buchungsmarkt: Die Berufungsinstanz der niederländischen Werbekodex-Kommission hat der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH Recht gegeben und bestätigt, dass die Darstellung von Hotelsternen auf Booking.com irreführend ist, wenn nicht klar erkennbar ist, dass diese Sterne vom Hotel selbst vergeben wurden. Für Verbraucher müsse deutlich unterschieden werden, ob es sich um eine offizielle, überprüfte Klassifizierung oder um eine Selbsteinschätzung handelt.

Anders als in den Niederlanden dürfen Hotels in Deutschland grundsätzlich nicht mit selbstvergebenen Sternen werben. Diese Rechtsvorgabe setzt Booking.com in Deutschland so um, dass tatsächlich nur die Hotels Sterne unter ihrem Namen angezeigt bekommen, die auch gültig nach Deutscher Hotelklassifizierung eingestuft sind. Nicht-klassifizierte Hotels erhalten jedoch unter ihrem Hotelnamen ein bis fünf Punkte angezeigt und wenn die Nutzer im Filter von Booking eine bestimmte Sterneanzahl voreinstellen, wird als Suchergebnis eine bunte Mischung aus Sternen und Punkten angezeigt.

Die hierzu im „Mouse-over-Modus“ (gibt es nur in der Desktop-Ansicht, nicht in der App) angebotenen Erklärtexte sind zumindest irritierend, wenn nicht gar irreführend. Von der Entscheidung der niederländischen Werbeaufsicht RCC gegen Booking.com erwarten sich die DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH ein grundsätzliches Ende solcher „Sterne-Panschereien“. Eine transparente und europaweit einheitliche Darstellung offizieller Hotelkategorien würde für Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz und Sicherheit bei der Hotelbuchung bedeuten.

Für klassifizierte Hotels ist diese Entscheidung von besonderer Bedeutung. Denn sie unterstreicht, was für die Deutsche Hotelklassifizierung seit jeher zentral ist: Hotelsterne sind aus Sicht der Gäste kein dekoratives Detail, sondern ein wichtiges Orientierungsmerkmal. Wer Sterne sieht, erwartet eine objektive, standardisierte und nachvollziehbare Qualitätsaussage. Genau darin liegt der Unterschied zwischen offiziell klassifizierten Betrieben und bloß selbst vergebenen Sternen.

Gerade auf Online-Buchungsplattformen, auf denen Reisende in kurzer Zeit viele Angebote vergleichen, haben Sterne eine wichtige Funktion. Sie helfen Gästen, den Markt nach Komfortniveau, Ausstattung und Erwartungshaltung einzuordnen. Umso wichtiger ist es, dass diese Orientierung verlässlich bleibt. Wenn nicht transparent gemacht wird, worauf eine Sterneangabe beruht, leidet das Vertrauen in das gesamte System – und damit auch in die Hotels, die sich einer unabhängigen Klassifizierung stellen.

Die Entscheidung aus den Niederlanden ist deshalb mehr als ein Einzelfall. Sie setzt ein klares Zeichen für Transparenz und Fairness im digitalen Wettbewerb. Offizielle Hotelsterne stehen für geprüfte Qualität und für Kriterien, die für Gäste nachvollziehbar sind. Für klassifizierte Betriebe ist das ein wichtiges Signal: Ihr Engagement für überprüfbare Standards wird sichtbar aufgewertet.

Damit stärkt die Entscheidung nicht nur den Verbraucherschutz, sondern auch die Position aller Häuser, die auf eine verlässliche und anerkannte Klassifizierung setzen. In einem zunehmend digitalen Vertriebsumfeld bleibt genau das ein wesentlicher Vorteil: klare Orientierung für Gäste und ein glaubwürdiges Qualitätsversprechen für den Markt.

Ansprechpartner

Der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern steht Ihnen bei der Hotelklassifizierung beratend zur Seite.

Wir informieren Sie über den allgemeinen Ablauf, den zu erfüllenden Kriterienkatalog und begleiten Sie von Anfang an bis hin zur Sternevergabe!

DEHOGA MV Kurzenberg Christian
Christian Kurzenberg
Hotelklassifizierung & Zertifizierung

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