Übernachtungssteuer Schwerin: Erhöhung doch erst ab Mai?
Rolle rückwärts von der Rolle rückwärts
Die Landeshauptstadt Schwerin hatte sich zu Beginn der Woche - entgegen früherer Positionen - nun doch für eine Erhöhung der Bettensteuer entschieden. Dem Beschluss zu Folge sollte die Erhöhung auf 7% rückwirkend zum 1. Januar 2025 geltend gemacht werden - nach deutlichem Gegenwind und zahlreichen Beschwerden seitens des DEHOGA kündigte Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier nun an, dass die Erhöhung erst ab dem 01. Mai 2025 gelten solle.

Das Hin und Her rund um die Bettensteuer in Schwerin nimmt damit kein Ende - und wird endgültig zu einer wahren Posse. Bereits zu Beginn der Woche hatte der DEHOGA nicht nur scharfe Kritik an der Entscheidung an sich, sondern auch am Prozedere der Stadtvertretung geübt. Nun jedoch lenkte Oberbürgermeister Rico Badenschier in den sozialen Netzwerken der Landeshauptstadt in einem Video-Statement ein: "Wir können die Satzung selbstverständlich nicht rückwirkend in Kraft setzen. Es gilt der Vertrauensschutz. Die Satzung wird mit der Ausfertigung in Kraft treten. Das heißt auch die Erhöhung der Übernachtungssteuer wird voraussichtlich ab dem 01. Mai 2025 gelten - also auf keinen Fall rückwirkend."
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