Verpackungssteuer in Greifswald? DEHOGA entschieden dagegen!
Aktueller Antrag in der Hansestadt
Angestoßen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.2024 (1 BvR 1726/23), das kommunale Verpackungssteuern im Grundsatz für zulässig erklärt, wird nun auch in mehreren Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns über deren Einführung diskutiert. Was gut gemeint sein mag, droht in der Praxis zum Bumerang zu werden – ökologisch fragwürdig, wirtschaftlich nachteilig und verwaltungstechnisch kaum leistbar.
Während Rostock das Vorhaben bereits verworfen hat, steht in Greifswald ein entsprechender Antrag zur Abstimmung. Es besteht die ernsthafte Gefahr eines landesweiten Flickenteppichs kommunaler Einzelregelungen mit unterschiedlichen Abgabesätzen, Kriterien und Kontrollvorgaben – mit erheblichen Folgen für Unternehmen, Kommunen und Verbraucher gleichermaßen.
Lars Schwarz, Präsident des DEHOGA MV: "Eine Einführung der Verpackungssteuer wäre unverhältnismäßig, verwaltungsintensiv, ineffektiv und passt absolut nicht in die Zeit: Diese würde Unternehmen, Kommunen und Verbraucher vor zusätzliche Belastungen stellen und steht nicht nur im Widerspruch zur erklärten Entbürokratisierung, sondern entfaltet vor allem keine belegbare ökologische Wirkung. Wir fordern daher eindringlich dazu auf, auf eine Einführung der Verpackungssteuer zu verzichten. In einer Zeit, in der wir so viele Gastrounternehmen verlieren wie noch nie, wäre diese ein fatales Signal!"
Das Land Mecklenburg-Vorpommern sollte dem Vorbild Bayerns folgen und im Kommunalabgabengesetz grundsätzlich die Erhebung einer solchen Steuer verbieten. Nur das schafft klare und verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen.
Als Vertreter der Wirtschaft appellieren wir eindringlich an die politischen Entscheidungsträger auf kommunaler und Landesebene, auf die Einführung einer solchen Steuer zu verzichten. Unser Anliegen ist klar: Umweltverantwortung darf nicht gegen wirtschaftliche Vernunft ausgespielt werden – und wirkungsvolle Lösungen entstehen im Dialog, nicht durch neue Sonderabgaben mit begrenzter Wirkung.
Wir sind bereit, konstruktiv an praxistauglichen Lösungen zur Reduzierung von Einwegverpackungen mitzuwirken. Die Einführung von kommunalen Verpackungssteuern halten wir für einen falschen Weg. Sie erzeugen neue Bürokratie, führen zu Wettbewerbsverzerrungen und entfalten keine nachweisbare ökologische Lenkungswirkung.
Eine ausführliche DEHOGA-Positionierung sowie unsere klare Forderung gegenüber Kommunen und der Landesregierung lesen Sie hier. Selbstverständlich werden wir uns weiterhin mit aller Macht zur Wehr setzen und Sie fortlaufend über die politischen Entwicklungen und Entscheidungen informieren.
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