Zuckersteuer: Bundesregierung plant Ausweitung auf Light-Getränke

Gesunde Ernährung braucht keine staatliche Nanny

Die Pläne für eine Zuckersteuer auf Getränke nehmen konkretere Formen an. Nach aktuellen Eckpunkten des Bundesfinanzministeriums könnte die geplante Abgabe jedoch deutlich weiter gefasst werden als ursprünglich vorgesehen. Der DEHOGA lehnt eine solche Zuckersteuer grundsätzlich kritisch ab und hatte dies bereits im Mai 2025 ausführlich begründet.

Zuckersteuer DEHOGA MV
© Valerii Dekhtiarenko/stock.adobe.com

Nach den nun medial bekannt gewordenen Plänen soll die Abgabe nicht nur klassische zuckergesüßte Erfrischungsgetränke betreffen. Im Gespräch sind unter anderem auch Fruchtnektare, Smoothies, Milchmischgetränke, pflanzliche Alternativen, alkoholfreie Biere und Weine sowie Getränke mit Süßungsmitteln. Vorgesehen ist ein gestaffeltes Modell, bei dem je nach Zuckergehalt Abgaben von 26, 32 oder 38 Cent pro Liter anfallen könnten. Für Getränke mit Süßungsmitteln ohne Zucker ist ebenfalls eine Abgabe von 26 Cent pro Liter im Gespräch.

Aus Sicht des DEHOGA ist diese Entwicklung kritisch zu bewerten. Bereits im Mai 2025 hatte der DEHOGA eine Zuckersteuer als ungeeignetes Instrument kritisiert. Eine solche Maßnahme greift in Konsumfreiheit und Marktmechanismen ein, ohne dass ihre Wirksamkeit aus Sicht des Verbandes wissenschaftlich belastbar belegt ist. Statt einer zusätzlichen steuerlichen Belastung setzt sich der DEHOGA für evidenzbasierte und wirksame Lösungen ein. Die nun bekannt gewordene Ausweitung könnte nicht nur den gesundheitspolitischen Zweck verfehlen, sondern erweckt den Eindruck, dass vor allem der Haushalt konsolidiert werden soll.

Hinzu kommt: Für Gastronomiebetriebe bedeutet eine solche Abgabe zusätzliche Kosten, die zudem nicht ohne Weiteres bei den Betrieben verbleiben. Gerade in der Gastronomie besteht die Gefahr, dass steigende Einkaufskosten an die Gäste weitergegeben werden müssen und sich damit Getränke und gastronomische Angebote weiter verteuern. Für Gäste könnte die Zuckersteuer somit unmittelbar über höhere Preise spürbar werden. Gerade vor dem Hintergrund der ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage vieler gastgewerblicher Betriebe sieht der DEHOGA eine zusätzliche Belastung kritisch.

Noch ist die konkrete Ausgestaltung nicht beschlossen. Bei den bekannt gewordenen Eckpunkten handelt es sich um ein Arbeitspapier, das innerhalb der Bundesregierung weiter abgestimmt wird. Auch der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens und die letztlich betroffenen Produkte stehen daher noch nicht abschließend fest.

Der DEHOGA MV wird die weitere Entwicklung daher aufmerksam verfolgen und die Interessen des Gastgewerbes in der politischen Debatte vertreten.

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