Zweckentfremdungsrecht: Aktuelle Stellungnahme des DEHOGA MV

Das Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern hat kürzlich einen Entwurf zur Neuregelung des Zweckentfremdungsrechts vorgelegt, welcher für unsere Branche spürbare Folgen haben könnte. Der DEHOGA MV reagierte daher mit einer Stellungnahme - die befürwortend ausfällt und zugleich Optimierungspotentiale aufzeigt. Eine Einordnung des Status Quo.

Zweckentfremdungsgesetz
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Grundsätzlich begrüßen wir, dass endlich verbindliche Regeln geschaffen werden sollen, um illegale Kurzzeitvermietungen einzudämmen. Sie haben in den vergangenen Jahren nicht nur Wohnraum verknappt, sondern auch zu massiven Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Hotels, Pensionen und gewerblichen Ferienwohnungsanbietern geführt. Kern dieser Entwicklung war unter anderem der Trend der gewinnbringenden Vermarktung von Wohnraum als Ferienwohnung, vor dessen eingetretenen Folgen der DEHOGA mehrfach warnte. Dass mit dem gegenständlichen Entwurf nunmehr Gemeinden und Kommunen in die Lage versetzt werden sollen, diesen Trend aufzuhalten, ist aus Sicht des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern richtig und wichtig.

Der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern unterstützt den vorliegenden Gesetzentwurf daher grundsätzlich, weil er endlich die dringend benötigte Chancengleichheit zwischen gewerblichen Beherbergungsbetrieben und privater Kurzzeitvermietung schaffen soll. Die Umsetzung der EU-Verordnung, die Einführung einer verbindlichen Registrierung und die Durchsetzung gegenüber Plattformbetreibern sind richtige und überfällige Schritte, um illegale Angebote einzudämmen und fairen Wettbewerb herzustellen. Gleichzeitig muss klar sein: Hotels, Pensionen und gastronomische Betriebe sind nicht die Ursache von Wohnraummangel.

Gewerbliche Beherbergung ist baurechtlich gewidmet, transparent, steuerpflichtig und ein tragender Pfeiler der Tourismus- und Wirtschaftsstruktur unseres Landes. Neue Regelungen dürfen diese Betriebe daher weder belasten noch in Genehmigungsverfahren einbeziehen, die ausschließlich für missbräuchlich zweckentfremdeten Wohnraum gedacht sind.

Der Gesetzentwurf bietet eine solide Grundlage – mit den von uns vorgeschlagenen Präzisierungen wie einer zentralen Lösung für Registrierungsverfahren, keine zusätzlichen bürokratischen Herausforderungen für gewerbliche Gastgeber und einer klaren Abgrenzung zum Verhältnis von Ferienwohnungen und gewerblichen Angeboten kann er sicherstellen, dass Wohnraum geschützt wird, illegale Plattformangebote zurückgedrängt werden und gleichzeitig die Wirtschaftskraft der gewerblichen Beherbergung erhalten bleibt.

Der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern wird diesen Prozess weiter konstruktiv begleiten.

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