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Bilse-Winterakademie
Mitarbeiter qualifizieren

Winterakademie: Küche & Gastro

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In der Winterakademie bietet das BilSE-Institut einerseits für Ihre Beschäftigten Teilqualifizierungen an. Diese können durch die Agentur für Arbeit mit bis zu 100 % der Schulungs- und Personalkosten (inkl. Sozialversicherungsbeiträge) gefördert werden. Sie sichern sich Ihre Ihnen vertrauten Mitarbeiter und verfügen im Anschluss über besser qualifiziertes Personal. Die Teilqualifizierungen der Winterakademie richten sich insbesondere an Beschäftigte ohne, mit fachfremdem oder lange zurückliegendem Berufsabschluss.

Für Sie selbst und Ihre Fachkräfte halten wir andererseits eine Mehrzahl von Fachseminaren bereit. Diese können durch das Land Mecklenburg-Vorpommern mit 50 % gefördert werden. Sofern Sie selbst "Solo-Selbständig" mit maximal einer beschäftigten Person sind, kann auch eine Förderung von 90 % (Förderprogramm KOMPASS) in Frage kommen.

Teilqualifikation – was ist das?

Eine Berufsausbildung – hier zur "Fachkraft Küche" oder zur "Fachkraft für Gastronomie" – wird in mehrere Teile, die Teilqualifikationen, untergliedert. Alle fünf TQ zusammen sind inhaltlich mit der entsprechenden zweijährigen Berufsausbildung identisch. Jede TQ für sich schließt mit einer kleinen Kenntnisüberprüfung ab. Nach Abschluss aller TQ kann die Fachkraftprüfung vor der IHK abgelegt werden.

TQ im Detail

Ob Fachkraft Küche oder Fachkraft Gastronomie: So laufen die Teilqualifikationen im Detail ab. Unsere Abbildung gibt Aufschluss über Bildungsinhalte, den zeitlichen Umfang und die Bausteinstruktur.

Winterakademie Teilqualifizierung Bilse

Aus Sicht der Arbeitsagentur ist es wünschenswert, dass Ihre Beschäftigten in mehreren Wintern sämtliche fünf Teilqualifikationen absolvieren und alsdann den Facharbeiterabschluss vor der IHK ablegen. In Zeiten von Fachkräftemangel ist vorstellbar, dass dies auch im Interesse Ihres Unternehmens ist.

Fördermöglichkeiten

Abschlussorientierte Weiterbildung bei fehlendem Berufsabschluss (Qualifizierungschancengesetz) *1*2

  • Lehrgangskosten - alle Betriebsgrößen bis 100%
  • Erstattung der Personalkosten bis 100%
    (nicht während des betrieblichen Praktikums im eigenen Unternehmen)

*1 abschlussorientiert: hierunter fällt unsere anschlussfähige Teilqualifikation
*2 fehlender Berufsabschluss: der betreffende Beruf oder Abschluss liegt mehr als vier Jahre zurück

Ansprechpartner

Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an das BilSE-Institut. Dieses unterstützt Sie in der Ansprache der Arbeitsagentur bzw. der GSA oder der Förderstelle KOMPASS.

User
Beate Hanke-Metz
BilSE Bergen auf Rügen
User
Michael Henkenjohann
BilSE Güstrow
DEHOGA
Die 7% haben einen Namen

Die Gastronomie erhält dauerhaft Entlastung: Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert.

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