Nüsse, Eier, Nudeln, Mehl
Allergeninformationen
Leidfaden für Hotellerie und Gastronomie

Informationen zu allergenen Zutaten

Seit Dezember 2014 müssen Gastronomen und Hoteliers aufgrund einer europäischen Verordnung ihre Gäste über Allergene in ihren Speisen und Getränken informieren. Dank einer nationalen Regelung ist es möglich, den Gästen die Informationen auf verschiedene Art und Weise schriftlich sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch mündlich zukommen zu lassen.

Jeder Betrieb sollte seine Mitarbeiter in Küche und Service ausführlich über die Bedeutung von Allergien und Unverträglichkeiten informieren. Der DEHOGA empfiehlt den Betrieben zudem, sämtliche allergenen Zutaten zu identifizieren und schriftlich festzuhalten.

Der DEHOGA stellt dafür verschiedene Dokumente sowie ein bereits ausgearbeitetes Allergenposter zur Verfügung. Diese können über den DEHOGA-Shop bezogen werden. Mitglieder profitieren selbstverständlich von einem Rabatt.

DEHOGA
Die 7% haben einen Namen

Die Gastronomie erhält dauerhaft Entlastung: Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert.

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