Arbeitskräfte aus Drittstaaten
Der Arbeits- und Fachkräftemangel beschäftigt die Branche zunehmend. Daher ist es nicht nur wichtig, dass hierzulande Lösungsansätze wie z.B. die Rekrutierung von Auszubildenden aber auch das Sichern von Fachkräften angestrebt werden, sondern auch über die Landesgrenzen hinaus der aktuellen Entwicklung durch Arbeitskräfteeinwanderung entgegengewirkt werden kann. Im Mittelpunkt steht hierbei das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (FEG 2.0).
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Am 18. August 2023 wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ("FEG 2.0") im Bundesgesetzblatt verkündet, außerdem wurde die Beschäftigungsverordnung aktualisiert. Die verschiedenen Änderungen und neuen Aufenthaltstitel sind gestaffelt in Kraft getreten. Ein wichtiger Meilenstein für das Gastgewerbe wurde dabei am 1. März 2024 erreicht: Das Wirksamwerden der kurzzeitigen kontingentierten Zuwanderung sowie der sog. Erfahrungssäule. Die sogenannte Chancenkarte ist am 1. Juni 2024 in Kraft getreten.
Insgesamt bewertet der DEHOGA den neuen Rechtsrahmen als wichtigen und überfälligen Schritt in die richtige Richtung. Mehrere Forderungen, die wir über Stellungnahmen und in zahlreichen Gesprächen mit Ministerien und Politik eingebracht hatten, werden darin aufgegriffen. Gerade in den letzten Wochen vor Verabschiedung hatte es nochmals einige für das Gastgewerbe wichtige Verbesserungen gegeben, so bei den Anschlussperspektiven nach einer Chancenkarte, bei den Anforderungen an Deutschkenntnisse und bei der Ausweitung der Westbalkanregelung. Wichtig ist auch, dass beruflich bereits integrierte und qualifizierte Geflüchtete, die jetzt schon in Deutschland sind, die Möglichkeit erhalten, aus dem Asylverfahren in das System der Erwerbsmigration zu wechseln. Bedeutsam für die Branche ist weiter, dass das bisherige starre Festhalten an deutschen Vorstellungen von einer "Fachkraft" zumindest ein Stück weit gelockert wurde. Denn im Gastgewerbe wie auch in vielen anderen Branchen fehlen auch Mitarbeiter ohne formal anerkannte Qualifikation.
Zwar werden längst nicht alle Erwartungen des Gastgewerbes an eine vorausschauende und wachstumsorientierte Einwanderungspolitik erfüllt. Insbesondere sind die Schritte für Arbeitskräfte ohne formale Qualifikation noch zu zaghaft, die Regelungen sind zu komplex und enthalten immer noch viele Hürden. Es ergeben sich aber für engagierte Hoteliers und Gastronomen interessante zusätzliche Möglichkeiten, die dringend benötigten Fach- und Arbeitskräfte aus Drittstaaten einzustellen.
Seit dem 1. Juni 2024 sind jetzt alle neuen Regelungen in Kraft. Bis zu einer praktisch funktionierenden Erwerbsmigration ist es aber noch ein weiter Weg. Denn die Vorschriften sind das eine – ihre Umsetzung in den Behörden das andere.
Forderungen des DEHOGA
Der DEHOGA kämpft politisch dafür, dass dieser Weg weiter konsequent beschritten wird: Mit arbeitsmarktorientierten Gesetzen, aber auch mit funktionierenden Behörden und unbürokratischen Visaverfahren, guten Deutschkursen und professioneller Arbeitsvermittlung, Willkommenskultur und Integration.
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