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Arbeitszeitgesetz
Gesetze an Lebenswirklichkeit anpassen

Mehr Flexibilität in der Arbeitszeit

Geredet wurde lange genug! Es ist jetzt Zeit für mehr Flexibilität! Unternehmen und Mitarbeiter müssen im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit sachgerechter und flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Arbeits- und Fachkräftemangel ist das beherrschende Thema am Arbeitsmarkt. Und wir wissen aufgrund der demografischen Berechnungen, dass die Engpässe in den nächsten Jahren weiter zunehmen werden. Neben der Gewinnung von zusätzlichen Arbeitskräften im In- und Ausland muss jetzt sichergestellt werden, dass die vorhandenen Mitarbeiter so sinnvoll, effizient und motivierend wie möglich eingesetzt werden können. Veraltete Regelungen, die niemandem nutzen, müssen verändert werden. Belastungen für die Unternehmen müssen reduziert werden.

Das Arbeitszeitgesetz geht noch von der Logik einer Sechs-Tage-Woche aus. Mittlerweile ist die Welt vielfältiger geworden. Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit sind gelebte Realität an vielen Arbeitsplätzen und benötigen ebenfalls mehr Flexibilität. In Hotellerie und Gastronomie experimentieren immer mehr Betriebe mit innovativen Modellen wie der Vier-Tage-Woche. Immer häufiger wird die persönliche Arbeitszeit sogar individuell an die Bedürfnisse jedes Einzelnen angepasst. Immer mehr Betriebe, z.B. im Eventbereich, machen ihren Umsatz nur noch an drei Tagen pro Woche. Hier passt ein "one size fits all"-Dogma wie der starre Acht-Stunden-Tag nicht mehr hinein.

Dass der Wirt bei der Hochzeitsfeier, die statt wie geplant bis 2.00 Uhr morgens dann doch bis 4.00 Uhr dauert, nicht mitten in der Nacht das Personal auswechseln kann, ist unmittelbar einleuchtend. Dies ist nur eines der typischen Beispiele, die zeigen, dass die Höchstgrenze von acht, im Ausnahmefall zehn Stunden zu starr ist.

Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts sieht die Bundesregierung sich in der Pflicht, die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung zu überarbeiten.

Dies muss unbedingt zum Anlass genommen werden, den Maßstab der Höchstarbeitszeiten anzupassen und zu flexibilisieren. Eine gesetzliche Wochenhöchstarbeitszeit statt einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht, im Ausnahmefall zehn Stunden würde viel Flexibilität bringen, ohne den Schutz der Arbeitnehmer zu verringern.

Unsere konkreten Vorschläge

1. Wochenarbeitszeit statt tägliche Höchstarbeitszeit

Umstellung der Höchstgrenzen im Arbeitszeitgesetz von einer arbeitstäglichen Betrachtung auf eine wöchentliche Betrachtung. So sieht es auch die EU-Arbeitszeitrichtlinie vor.

2. Flexible Entscheidungen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können in diesem Rahmen über die Verteilung der Arbeitszeit selbst entscheiden. Tarifliche Regelungen sowie gesetzliche Vorgaben wie Ruhezeit oder Pausenregelungen sind selbstverständlich einzuhalten. Mehrarbeit ist zu vergüten oder auszugleichen.

3. Zustimmungen der Mitarbeiter

Über die bisherigen Tagesgrenzen hinausgehenden Arbeitszeiten sind nur mit schriftlicher Zustimmung des jeweiligen Mitarbeiters möglich.

4. Festlegung Gesamtarbeitszeit

Die Gesamtarbeitszeit wird dabei nicht verlängert. Diese ist tariflich oder arbeitsvertraglich festgelegt und wird innerhalb des Ausgleichszeitraums erreicht.

5. Einschränkungen Jugendliche & Azubis

Die Flexibilisierung gilt weder für Jugendliche noch für Azubis.

Koalitionsvertrag ist keine Lösung

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte befristete Möglichkeit, über Tarifverträge von der Tageshöchstarbeitszeit abzuweichen, hilft der Branche nicht weiter. Die Gewerkschaft NGG hat bereits angekündigt, solche "Experimentierräume" nicht zu nutzen. Eine rein tarifliche Öffnung, bei der noch nicht einmal mit den Betriebsräten pragmatische Lösungen gefunden werden dürfen, wäre ein politisches Feigenblatt. Sie wäre mutlos und unzeitgemäß. Was die Branche stattdessen braucht, ist Vertrauen in Unternehmen und Mitarbeiter. Wenn ihre Fesseln gelockert werden, können sie im Interesse aller gemeinsam intelligente und flexible Arbeitszeitregelungen vereinbaren.