Hotelbett
Bettensteuer
DEHOGA appelliert an Kommunen

Eine Belastung für das Gastgewerbe

Die sogenannte Bettensteuer, auch Übernachtungssteuer oder Kulturförderabgabe genannt, stellt für das Gastgewerbe in Deutschland eine erhebliche Herausforderung dar. Wie das Bundesverfassungsgericht im Mai 2022 mitteilte, sind örtliche Übernachtungssteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz zwar vereinbar. Der DEHOGA jedoch sieht darin vor allem eine Belastung für das Gastgewerbe. Das Problem: Die Städte setzen die Einnahmen nicht für den Ausbau der touristischen Infrastruktur ein, sondern stecken sie oft in ihren normalen Haushalt - ein Etikettenschwindel zulasten der Branche.

Nach derzeitigem Stand (Januar 2024) erheben bundesweit rund 50 Städte und Gemeinden "Bettensteuern" (oder wie immer sie auch bezeichnet wird) mit unterschiedlichsten Regelungsinhalten. Zum Teil ist eine Ausweitung auf die bisher ausgenommenen geschäftlich veranlassten Übernachtungen geplant. Zahlreiche weitere Kommunen haben die Einführung von Bettensteuern angekündigt. Der DEHOGA appelliert an die Kommunen, die Bettensteuern nicht einzuführen und Hoteliers wie Gäste mit neuen Belastungen zu konfrontieren.

Argumente gegen die Bettensteuer

Der DEHOGA MV und seine ihm angeschlossenen Mitgliedsbetriebe lehnen Bettensteuern, Kultur- und Tourismusförderabgaben oder wie auch immer die Abgaben bezeichnet werden, aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab und wird sich, zusammen mit den betroffenen Mitgliedern, mit allen Mitteln gegen diese "Matratzenmaut" zu Wehr setzen.

Zusätzliche Belastungen für Hotels und Gäste

Das Herausgreifen einer einzelnen Branche ist völlig inakzeptabel. Auch die Begründung mit wirtschaftlich positiven Effekten des Kulturtourismus für die Hotellerie ist nicht überzeugend: Vom (Kultur-)Tourismus profitieren nachweislich eine Vielzahl von Branchen, z.B. in erheblichem Umfang der Einzelhandel. Auf der anderen Seite trägt die Hotellerie durch eigenfinanzierte Marketingmaßnahmen selbst erheblich zur Belebung des Tourismus bei und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität auch in anderen Branchen.

Die Bettensteuer sorgt dafür, dass die positiven Effekte, insbesondere Investitionen vor Ort, nicht stattfinden können. Die Beherbergungsbetriebe sind wichtige Leistungsträger vor Ort, sie schaffen Arbeitsplätze und machen unsere Innenstädte lebenswert. Jede Stadt muss ein vitales Interesse daran haben, dass sich die Betriebe und Innenstädte von der Pandemie erholen. Da ist es absolut kontraproduktiv - insbesondere in Zeiten hoher Inflation und explodierender Energiepreise - jetzt über neue Belastungen der Hotels und ihrer Gäste nachzudenken.

Etikettenschwindel

Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 wurde im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Die daraus resultierenden Steuerausfälle wollten und wollen zahlreiche Kommunen und Städte bis heute durch die Einführung einer "Bettensteuer" kompensieren.

Gegen den erbitterten Widerstand der Hoteliers haben nach der "Bettensteuer-Vorreiterstadt" Köln auch Städte wie Trier und Bingen, Berlin oder Hamburg eine "Kultur- und Tourismusförderabgabe" eingeführt. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Juli 2012 unterliegen nur privat veranlasste Übernachtungen der Steuer bzw. Abgabe.

Juristische Einwände

Jahrelang hatte der DEHOGA gegen die Erhebung von Bettensteuern bei privaten und beruflich bedingten Übernachtungen gekämpft. Dabei gab es auch Erfolge zu vermelden: So entschied das Bundesverwaltungsgericht im Juli 2012 in Leipzig, dass die Satzungen der Städte Trier und Bingen unwirksam seien. Diese richtungsweisende Entscheidung hatte Signalwirkung auf alle weiteren Satzungen in Deutschland. Das Gericht kritisierte insbesondere, dass in den beiden Satzungen nicht zwischen privaten und beruflich bedingten Hotelübernachtungen unterschieden werde. Da die Satzungen nicht teilbar waren, entschied das Gericht, dass beide in vollem Umfang unwirksam seien. Der DEHOGA hatte auch die drei Verfassungsbeschwerden betroffener Hoteliers begleitet und unterstützt.

Bettensteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Schloss Schwerin Luftbild

Mit sehr großer Betroffenheit mussten wir dennoch auch hierzulande die Einführung einer sogenannten Übernachtungssteuer auf Beherbergungsleistungen zur Kenntnis nehmen. Während in der Landeshauptstadt Schwerin seinerzeit bereits -  trotz politischem Gegenwind durch die Landtagspräsidentin, dem Ministerpräsidenten und dem Wirtschaftsminister - seit 2014 eine Steuerpflicht auf Übernachtungen besteht, zogen die Hansestädte Wismar (seit April 2015), Greifswald (seit April 2023) und Stralsund (seit September 2023) jeweils nach. Mittlerweile gilt die Bettensteuer in Schwerin nicht nur für private, sondern auch beruflich veranlasste Übernachtungen. Zusätzlich diskutiert man in der Landeshauptstadt eine Erhöhung der Steuer.

Der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern positioniert sich seit jeher politisch wie medial lautstark und wird seinen Standpunkt gegen die Bettensteuer auch weiterhin auf allen Ebenen vertreten, um ggf. weiteren Einführungen oder Erhöhungen entgegenzuwirken.