Mehrwertsteuer im Gastgewerbe
Mehrwertsteuer in der Hotellerie
In 24 von 28 EU-Staaten gelten reduzierte Mehrwertsteuersätze für Beherbergung. Seit 1. Januar 2010 gilt dies auch in Deutschland.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Unsere Argumente für eine einheitliche Besteuerung von Essen mit 7% waren und bleiben gut.
Die Mehrwertsteuerpolitik ist ein zentrales Thema im Gastgewerbe, da sie direkte Auswirkungen auf die Preisgestaltung, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe hat. Im Gastgewerbe unterscheiden sich die Steuersätze je nach Leistung, was oft zu Unsicherheiten und Herausforderungen führt. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Regelungen zur Mehrwertsteuer im Bereich der Übernachtungen und der Speisen, sowie die Forderungen nach weiteren Anpassungen.
Seit 2010 gilt in Deutschland für Beherbergungsleistungen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7%. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Hotels im internationalen Vergleich zu verbessern und um den Tourismus als wichtigen Wirtschaftszweig zu stärken. Die Bewirtung von Speisen in Restaurants und Gaststätten unterliegt aktuell derweil einem Mehrwertsteuersatz von 19%. Diese Regelung führt zu einer steuerlichen Benachteiligung der Gastronomiebetriebe, insbesondere im Vergleich zum reduzierten Steuersatz auf Speisen zum Mitnehmen, der bei 7% liegt.
Forderungen des DEHOGA
Der DEHOGA setzt sich für faire und wettbewerbsfähige Steuern ein. Neben der einheitlichen Besteuerung von Essen mit 7% sprechen wir uns klar gegen Erhöhungen von Steuern und Abgaben aus, fordern mehr Netto vom Brutto und die Beibehaltung der steuerfreien Zuschläge. Hinsichtlich der Einführung der sogenannten Bettensteuer herrscht zudem großes Unverständnis.