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Mehrwertsteuer
DEHOGA fordert fairen Wettbewerb

Mehrwertsteuer im Gastgewerbe

Gast beim einchecken

Mehrwertsteuer in der Hotellerie

In 24 von 28 EU-Staaten gelten reduzierte Mehrwertsteuersätze für Beherbergung. Seit 1. Januar 2010 gilt dies auch in Deutschland.

eingedeckter Tisch

Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Unsere Argumente für eine einheitliche Besteuerung von Essen mit 7% waren und bleiben gut.

Die Mehrwertsteuerpolitik ist ein zentrales Thema im Gastgewerbe, da sie direkte Auswirkungen auf die Preisgestaltung, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe hat. Im Gastgewerbe unterscheiden sich die Steuersätze je nach Leistung, was oft zu Unsicherheiten und Herausforderungen führt. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Regelungen zur Mehrwertsteuer im Bereich der Übernachtungen und der Speisen, sowie die Forderungen nach weiteren Anpassungen.

Seit 2010 gilt in Deutschland für Beherbergungsleistungen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7%. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Hotels im internationalen Vergleich zu verbessern und um den Tourismus als wichtigen Wirtschaftszweig zu stärken. Die Bewirtung von Speisen in Restaurants und Gaststätten unterliegt aktuell derweil einem Mehrwertsteuersatz von 19%. Diese Regelung führt zu einer steuerlichen Benachteiligung der Gastronomiebetriebe, insbesondere im Vergleich zum reduzierten Steuersatz auf Speisen zum Mitnehmen, der bei 7% liegt.

Forderungen des DEHOGA

Der DEHOGA setzt sich für faire und wettbewerbsfähige Steuern ein. Neben der einheitlichen Besteuerung von Essen mit 7% sprechen wir uns klar gegen Erhöhungen von Steuern und Abgaben aus, fordern mehr Netto vom Brutto und die Beibehaltung der steuerfreien Zuschläge. Hinsichtlich der Einführung der sogenannten Bettensteuer herrscht zudem großes Unverständnis.  

7% einheitlich auf Essen!

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in aller Munde: Zwischenzeitlich wurde die Umsatzsteuer von ursprünglich 19% auf 7% (während Corona sogar auf 5%) reduziert. Die Senkung war eine der vom DEHOGA geforderten Maßnahmen während der Corona-Pandemie und trat am 01. Juli 2020 in Kraft. Mit enormen Einsatz konnte zudem eine mehrmalige Fristverlängerung bis einschließlich 31. Dezember 2023 erwirkt werden. Nicht erst seit der Rücknahme der Absenkung kämpft der DEHOGA für eine dauerhafte Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen. Landesweit erfuhr der DEHOGA MV als eines von nur zwei Bundesländern dahingehend eine uneingeschränkte Unterstützung der Landesregierung und des Landtages. Unsere Argumente für eine einheitliche Besteuerung von Essen waren und bleiben gut. Wir fordern weiterhin klar und eindeutig 7% einheitlich auf Essen!

Keine Erhöhung von Steuern und Abgaben

Wir machen uns für eine einheitliche Besteuerung von Essen mit 7 Prozent stark. Zudem fordert der DEHOGA eine Reform des Unternehmenssteuerrechts, die die steuerliche Belastung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent senkt. Steuererhöhungen oder neue Belastungen wie zum Beispiel eine derzeit diskutierte Verpackungssteuer sind fehl am Platz. Mehr denn je kommt es darauf an, die Unternehmer zu entlasten und die Betriebe zu stärken.