Mehrwertsteuer in der Hotellerie
Erfolg der Verbandsarbeit

Fairer Wettbewerb statt Sonderweg

Die seit dem 01. Januar 2010 geltende und durch den DEHOGA erwirkte Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen ist ein großer Erfolg unserer Verbandsarbeit. Die Regelung wurde eingeführt, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Hotels im internationalen Vergleich zu verbessern und um den Tourismus als wichtigen Wirtschaftszweig zu stärken. Die Betriebe verzeichnen seitdem nachweislich positive Auswirkungen auf den Umsatz, Beschäftigung und Investitionstätigkeit. Hiervon profitieren Gäste, der Tourismusstandort Mecklenburg-Vorpommern und die gesamte Gesellschaft nachhaltig. Auch im europäischen Wettbewerb ist der reduzierte Steuersatz von entscheidender Bedeutung.

Positive Effekte

Mehr Jobs

Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gastgewerbe in Deutschland ist bis 2019 stetig gestiegen. Durch die Corona-Pandemie verzeichnete die Branche anschließend zwar Einschnitte, seit März 2022 zählt das Gastgewerbe aber wieder stabil über eine Million sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, davon über 300.000 im Beherbergungsgewerbe. Auch in Mecklenburg-Vorpommern zeigt die Kurve beim Aufwuchs in diesem Beschäftigungssegment nach oben.

Mehr Investitionen

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz hat in der Hotellerie und im gesamten Beherbergungsgewerbe Mecklenburg-Vorpommerns umfangreiche Qualitätsverbesserungen möglich gemacht.

Mehr Qualität

Dank des reduzierten Mehrwertsteuersatzes konnten Deutschlands Hoteliers kräftig investieren – in das Produkt, in das Angebot und in die Dienstleistung überhaupt. Dies bedeutet ein verbessertes Preis-Leistungs-Verhältnis und steigende Qualität der angebotenen Dienstleistungen. Davon profitieren die Gäste, die Tourismuswirtschaft und das Land gleichermaßen.