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Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hat die Große Koalition einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn beschlossen, der ab 1. Januar 2015 zu zahlen ist. Im Juni 2016 hat die Mindestlohnkommission eine Anpassung der Lohnhöhe auf 8,84 Euro zum 1. Januar 2017 vorgeschlagen.
Der gesetzliche Mindestlohn stellt ein gigantisches arbeitsmarktpolitisches Experiment dar. Die damit verbundenen Personalkostensteigerungen liegen in Teilen bei 20 Prozent und mehr. Welche Arbeitsplatzverluste, welche Auswirkungen auf das Ausbildungssystem oder gar Betriebsschließungen damit insgesamt verbunden sein werden, ist derzeit nicht absehbar.
Die von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles angekündigten Korrekturen bei den Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem Mindestlohn-Gesetz sind aus Sicht der Branche zu begrüßen. Mit diesen Änderungen hat die Ministerin ihr auf dem DEHOGA Branchentag gegebenes Wort gehalten. Hatte sie doch angekündigt, Sachargumenten gegenüber aufgeschlossen zu sein. Die Korrekturen waren längst überfällig und sind ein Schritt in die richtige Richtung.
So soll die Verdienstgrenze für die Dokumentationspflicht von 2.958 Euro auf 2.000 Euro abgesenkt werden. Auch Ehepartner, Kinder und Eltern der Betriebsinhaber sollen zukünftig von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen werden. Geplant sind die Änderungen zum 1. August 2015.
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