Minijobs und ihre Bedeutung
Minijobs stellen für Unternehmen wie für Beschäftigte ein erfolgreiches Stück Arbeitsmarkt dar und sind sinnvoller Bestandteil des Gesamtsystems. Sie helfen gerade kleinen Unternehmen, Beschäftigung passgenau zu organisieren und saisonale Nachfragespitzen abzudecken und verhindern die Flucht in die Schwarzarbeit bei Nebenbeschäftigten, Zuverdienern und Studierenden.
Daher war es richtig, dass die Ampelkoalition parallel zur Mindestlohnerhöhung auch die Minijob-Verdienstgrenze auf 520 Euro heraufgesetzt und für die Zukunft dynamisiert hat. Wir begrüßen diese überfällige Erhöhung – wenn sie auch nicht ausreicht, um die Einkommens- und Arbeitszeitverluste der Minijobber seit der Einführung des Mindestlohns 2015 auszugleichen.
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 538 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Beim 538-Euro-Minijob darf das Arbeitsentgelt monatlich 538 Euro nicht übersteigen. Die Anzahl der Stunden, die Minijobberinnen und Minijobber im Monat arbeiten dürfen, ergibt sich aus dem Stundenlohn. Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn. Beim kurzfristigen Minijob darf der Arbeitseinsatz im Laufe eines Kalenderjahres 3 Monate oder insgesamt 70 Tage nicht überschreiten. Das monatliche Entgelt kann schwanken.
Ebenfalls sinnvoll ist es, für Minijobber, die ihre Arbeitszeit ausweiten wollen und können, den Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern. Die Anhebung der Midijob-Grenze entlastet Geringverdiener von Sozialabgaben und ist zu begrüßen. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, einen höheren Hinzuverdienst zum Arbeitslosengeld II zu erleichtern und damit Anreize für legale Beschäftigung zu schaffen.
Nicht richtig war es dagegen, die finanzielle Entlastung der Midijobber zukünftig nicht mehr durch die Gemeinschaft der Beitragszahler zu finanzieren, sondern dem jeweiligen Arbeitgeber aufzubürden. Dadurch fallen für den Arbeitgeber bis zu 8 Prozent höhere Personalkosten an, ohne dass die Mitarbeiter davon profitieren. Dem Arbeitgeber werden dadurch Anreize genommen, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Midijobs weiterzuentwickeln. Diese Fehlentscheidung sollte schnellstmöglich revidiert werden.
Gern können Sie sich jederzeit mit Fragen zum Thema Minijob an den DEHOGA MV wenden. Vielleicht lohnt sich auch ein Blick auf weitere Informationen des Arbeitsamtes und der Minijob-Zentrale.