Tarifverträge
Tarifverträge
Faire Bedingungen

Tarifverträge: Verlässliche Rahmenbedingungen

Tarifverträge schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie sorgen für faire Arbeitsbedingungen, angemessene Vergütungen und klare Regelungen, die sowohl die Attraktivität der Branche als Arbeitgeber erhöhen als auch die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter fördern. Im Gastgewerbe besteht ein flächendeckendes, funktionierendes Netz von Tarifverträgen, die jedoch grundsätzlich regional abgeschlossen werden. Dies bedeutet, dass der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern hierzulande zusammen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) die Tarifverträge verhandelt. In dieser Sozialpartnerschaft treten wir gemeinsam dafür an, die Branche zukunftsfähig aufzustellen und nachhaltig zu entwickeln.

Eine DEHOGA-Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT) ist in den Landesverbänden Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen möglich. Dabei ist jedoch insgesamt festzustellen, dass die überwiegende Zahl der Mitglieder in Mecklenburg-Vorpommern sich für die Mitgliedschaft mit Tarifbindung entscheidet.

Im Mittelpunkt der Tarifverhandlungen stehen die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen. Trotz der herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und hinderlichen politischen Vorgaben ist der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern fest davon überzeugt, dass die Sozialpartnerschaft im Gastgewerbe eine entscheidende Rolle für die Zukunft unserer Branche spielt und stolz darauf, dass im Rahmen dieser durch den konstruktiven Dialog eine erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung des Gastgewerbes gewährleistet ist. Sie ist der Schlüssel für Stabilität und Wachstum in der sich wandelnden wirtschaftlichen Landschaft.

Arten von Tarifverträgen

Manteltarifvertrag

Der Manteltarifvertrag hält unter anderem die Arbeits- und Ruhezeiten und Urlaubsregelungen schriftlich fest. Des Weiteren werden durch ihn Einstellungsprozedere, Abläufe bei Arbeitsbefreiungen - oder Versäumnissen sowie die Beendigung der Arbeitsverhältnisse geregelt.

Entgelttarifvertrag

Der Entgelttarifvertrag teilt Arbeitnehmern in ihren jeweiligen Fachbereichen gewisse Bewertungsgruppen zu, die ausschlaggebend für die daraus resultierenden Entgeltgruppen sind. Diese halten das jeweilige monatliche Brutto-Entgelt fest, über die eine Entgelttabelle Aufschluss gibt. Zudem sind im Entgelttarifvertrag die Ausbildungsvergütungen geregelt.

Spezialtarifvertrag für die Systemgastronomie

Für die Systemgastronomie existiert zudem ein bundesweit geltender Spezialtarifvertrag. Zu den Voraussetzungen der Anwendung dieses Tarifvertrages (formelles Aufnahmeverfahren) gibt ein Verfahrenstarifvertrag Auskunft. Interessenten können sich an die Fachabteilung Systemgastronomie im DEHOGA Bundesverband wenden.

Tarifvertrag für die betriebliche Altersvorsorge

Bereits seit 2002 gibt es im Hotel- und Gaststättengewerbe eine tarifvertragliche betriebliche Altersvorsorge. Mit dem Tarifvertrag wurde für die beschäftigten Personen eine attraktive Möglichkeit geschaffen, zusätzlich für das Alter vorzusorgen.

Downloads

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