Werbeschirme in Stralsund: DEHOGA MV fordert Augenmaß statt zusätzlicher Belastungen

Eine Ankündigung der Hansestadt Stralsund stößt derzeit in der Gastronomie auf Unverständnis und Kopfschütteln: Auf dem Alten Markt führt die geplante konsequentere Umsetzung des Gestaltungskonzepts zu Diskussionen um Werbeschirme. Demnach sollen Sonnenschirme in gedeckten Weiß- oder Beigetönen gehalten und ausschließlich mit der Eigenwerbung des jeweiligen Betriebes versehen sein. Schirme mit Brauereilogos sollen ab der kommenden Saison nicht mehr zulässig sein.

Werbeschirme Stralsund
© ArTo/stock.adobe.com

Für viele Betriebe bedeutet dies erhebliche zusätzliche Investitionen. Während Werbeschirme von Brauereien häufig kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, müssen neutrale Schirme samt Standfuß auf eigene Kosten angeschafft werden. Je nach Größe und Ausstattung entstehen dabei schnell Ausgaben im fünfstelligen Bereich.

Auch wenn es grundsätzlich nachvollziehbar ist, dass Kommunen bestehende Gestaltungssatzungen umsetzen und auf ein einheitliches Stadtbild achten möchten, sorgt die Ankündigung angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation bei Lars Schwarz, Präsident des DEHOGA MV, für Kopfschütteln:

Seit sechs Jahren geht es in der Gastronomie bergab. Wir verlieren so viele Betriebe wie nie. 2025 hatten wir ein Umsatzminus von 18 Prozent in der Gastronomie. Das ist Wahnsinn, in dieser Situation auch noch neue Forderungen aufzumachen.

Lars Schwarz
Lars Schwarz
Präsident DEHOGA MV

Nach Einschätzung des DEHOGA MV sollten wirtschaftliche Vernunft und Augenmaß bei der Umsetzung solcher Vorgaben oberste Priorität haben. "Was ist der Stadt Stralsund wichtiger: ein Schirm ohne Werbung – oder eine Gastronomie, die wirtschaftlich überleben kann? Wirtschaftsförderung sieht aus unserer Sicht anders aus", betont Schwarz.

Der DEHOGA MV appelliert deshalb an die Verantwortlichen, gemeinsam mit den betroffenen Betrieben nach praktikablen Lösungen zu suchen. "Ich kann der Verwaltung nur empfehlen, hier maßvoll vorzugehen. Den betroffenen Betrieben raten wir, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Und selbstverständlich gilt: Mit dem DEHOGA haben sie einen starken Verband an ihrer Seite, der ihre Interessen vertritt", so Schwarz.

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