Eine Belastung für das Gastgewerbe
Die sogenannte Bettensteuer, auch Übernachtungssteuer oder Kulturförderabgabe genannt, stellt für das Gastgewerbe in Deutschland eine erhebliche Herausforderung dar. Wie das Bundesverfassungsgericht im Mai 2022 mitteilte, sind örtliche Übernachtungssteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz zwar vereinbar. Der DEHOGA jedoch sieht darin vor allem eine Belastung für das Gastgewerbe. Das Problem: Die Städte setzen die Einnahmen nicht für den Ausbau der touristischen Infrastruktur ein, sondern stecken sie oft in ihren normalen Haushalt - ein Etikettenschwindel zulasten der Branche.
Nach derzeitigem Stand (Januar 2024) erheben bundesweit rund 50 Städte und Gemeinden "Bettensteuern" (oder wie immer sie auch bezeichnet wird) mit unterschiedlichsten Regelungsinhalten. Zum Teil ist eine Ausweitung auf die bisher ausgenommenen geschäftlich veranlassten Übernachtungen geplant. Zahlreiche weitere Kommunen haben die Einführung von Bettensteuern angekündigt. Der DEHOGA appelliert an die Kommunen, die Bettensteuern nicht einzuführen und Hoteliers wie Gäste mit neuen Belastungen zu konfrontieren.
Argumente gegen die Bettensteuer
Der DEHOGA MV und seine ihm angeschlossenen Mitgliedsbetriebe lehnen Bettensteuern, Kultur- und Tourismusförderabgaben oder wie auch immer die Abgaben bezeichnet werden, aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab und wird sich, zusammen mit den betroffenen Mitgliedern, mit allen Mitteln gegen diese "Matratzenmaut" zu Wehr setzen.
Bettensteuer in Mecklenburg-Vorpommern
Mit sehr großer Betroffenheit mussten wir dennoch auch hierzulande die Einführung einer sogenannten Übernachtungssteuer auf Beherbergungsleistungen zur Kenntnis nehmen. Während in der Landeshauptstadt Schwerin seinerzeit bereits - trotz politischem Gegenwind durch die Landtagspräsidentin, dem Ministerpräsidenten und dem Wirtschaftsminister - seit 2014 eine Steuerpflicht auf Übernachtungen besteht, zogen die Hansestädte Wismar (seit April 2015), Greifswald (seit April 2023) und Stralsund (seit September 2023) jeweils nach. Mittlerweile gilt die Bettensteuer in Schwerin nicht nur für private, sondern auch beruflich veranlasste Übernachtungen. Zusätzlich wurde im März 2025 in der Landeshauptstadt eine Erhöhung der Steuer beschlossen. Auch Neustadt-Glewe nahm die Bettensteuer 2025 in seine Satzung auf.
Der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern positioniert sich seit jeher politisch wie medial lautstark und wird seinen Standpunkt gegen die Bettensteuer auch weiterhin auf allen Ebenen vertreten, um ggf. weiteren Einführungen oder Erhöhungen entgegenzuwirken.