Mehrwertsteuer im Gastgewerbe
Mehrwertsteuer in der Hotellerie
In 24 von 28 EU-Staaten gelten reduzierte Mehrwertsteuersätze für Beherbergung. Seit 1. Januar 2010 gilt dies auch in Deutschland.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Unsere Argumente für eine einheitliche Besteuerung von Essen mit 7% waren und bleiben gut.
Die Mehrwertsteuerpolitik ist ein zentrales Thema im Gastgewerbe, da sie direkte Auswirkungen auf die Preisgestaltung, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe hat. Im Gastgewerbe unterscheiden sich die Steuersätze je nach Leistung, was oft zu Unsicherheiten und Herausforderungen führt. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Regelungen zur Mehrwertsteuer im Bereich der Übernachtungen und der Speisen, sowie die Forderungen nach weiteren Anpassungen.
Seit 2010 gilt in Deutschland für Beherbergungsleistungen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7%. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Hotels im internationalen Vergleich zu verbessern und um den Tourismus als wichtigen Wirtschaftszweig zu stärken. Die Bewirtung von Speisen in Restaurants und Gaststätten unterlag bis Ende 2025 einem Mehrwertsteuersatz von 19%. Diese Regelung führte zu einer steuerlichen Benachteiligung der Gastronomiebetriebe, insbesondere im Vergleich zum reduzierten Steuersatz auf Speisen zum Mitnehmen, der bei 7% liegt. Seit dem 01. Januar 2026 wurde die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert. Die Politik ist damit der wichtigsten Branchenforderung des DEHOGA gefolgt.
Erfolg des DEHOGA
Dank unserer Verbandsarbeit hat die jahrelange steuerliche Ungleichbehandlung ein Ende.