Infos für Mitglieder von A-Z

Haftungsausschuss: Auch wenn unsere Informationen von A-Z nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt wurden, können diese Informationen keine rechtliche, steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung ersetzen. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird seitens des DEHOGA MV keine Haftung übernommen.

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Die 7% haben einen Namen

Die Gastronomie erhält dauerhaft Entlastung: Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert.

251217 DEHOGA 7 Beschlossen5