Häufige Fragen & Antworten
Immer gut abgesichert

DEHOGA-Rechtsschutz FAQ

Fragen und Antworten zum DEHOGA Rechtsschutz

Was ist versichert?

Versichert sind der Unternehmer-Rechtsschutz (Baustein A) und der Spezial-Straf-Rechtsschutz (Baustein S). Diese beiden Bausteine decken die wichtigsten Bereiche des unternehmerischen Risikos ab.

Kann ich weitere Rechtsgebiete versichern?

Sie können den Gewerberaum-Rechtsschutz (Baustein G) zur Absicherung im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblichem Eigentum, Miete oder Pacht, den Verkehrs-Rechtsschutz (Baustein V) zur Absicherung Ihrer gewerblichen Fahrzeuge und zur Absicherung Ihrer gewerblichen Verträge den Firmenvertrags-Rechtsschutz oder den Firmenvertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte zusätzlich absichern. Ihren privaten Bereich können Sie selbstverständlich auch mit einer Privat-Rechtsschutzversicherung abdecken.

Was ist nicht versicherbar?

Um die Prämie der Rechtsschutzversicherung für alle Kunden bezahlbar zu halten, sind einige Streitigkeiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die betrifft z.B. Streitigkeiten aus Kapitalanlagegeschäften oder auch Streitigkeiten rund um das Urheberrecht. Alle Ausschlüsse finden Sie in den AGBs der ÖRAG Rechtsversicherungs AG.

Wer ist versichert?

Versicherungsschutz besteht für das Unternehmen, den Inhaber und in vielen Bereichen auch für die Mitarbeiter in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.

Was kostet der Rechtschutz?

Der Rechtsschutz im Gruppenvertrag via Mitgliedschaft ist sehr günstig. Seit dem 1. Januar 2023 ist die betriebliche Rechtsschutzversicherung der ÖRAG Rechtsversicherungs AG in die Mitgliedschaft inkludiert. Dafür wird zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag ein jährlicher Beitragsanteil in Form einer Umlage je Mitglied unabhängig von der Beitragsstufe in Höhe von 69 Euro (inklusive Versicherungssteuer) erhoben. Die Ergänzungsdeckungen werden als Einzelverträge von den Mitgliedern abgeschlossen und ergänzen die Gruppenvertragslösung optimal.

Wen rufe ich an, wenn ich Hilfe brauche?

Der direkte Ansprechpartner für rechtliche Themen wird Ihnen zeitnah bekanntgegeben. Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Landesgeschäftsstelle in Rostock unter 0381 80 899 390. Wir sondieren den Fall gemeinsam mit unseren Partneranwälten und stellen den Antrag auf Deckungszusage bei der Versicherung.

Welche Anwälte stehen mir zur Verfügung?

Sobald Deckungszusage seitens der Versicherung vorliegt haben Sie selbstverständlich bei Rechtsschutzleistungen die freie Anwaltswahl. Die ÖRAG Rechtsversicherungs AG empfiehlt Ihnen auf Wunsch gerne eine Kanzlei in Ihrer Nähe.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung beträgt grundsätzlich 300 Euro im Schadensfall. Bei Beauftragung einer von der ÖRAG Rechtsversicherungs AG empfohlenen Kanzlei ermäßigt sich die Selbstbeteiligung auf 150 Euro. Gar keine Selbstbeteiligung fällt an, wenn Ihr Fall z.B. mit einer Rechtsanwaltsberatung erledigt wird.

Haben Sie weitere Fragen zum DEHOGA-Rechtsschutz?

Bitte zögern Sie nicht und kontaktieren Ihren DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.V. Wir klären mit Ihnen alle auftretenden Fragen zum Gruppenvertrag und besprechen Details zur möglichen fakultativen Anschlussdeckung.

Zeit für echte Lösungen
Wahlcheck

Die Lage ist ernst, die Herausforderungen sind gewaltig. Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wird richtungsweisend für den Standort Deutschland. Ein "Weiter so" darf es nicht geben. Der Blick auf Branchenstatistiken zeigt: Nach fünf Verlustjahren und wachsenden Belastungen für die Betriebe sind bessere politische Rahmenbedingungen wichtiger denn je. Es ist Zeit für echte Lösungen.