Neue Mehrwegangebotspflicht seit 1. Januar 2023

WAS GASTRONOMEN JETZT WISSEN MÜSSEN

Restaurants, Bistros und Cafés, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen in Einwegverpackungen verkaufen, sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, diese jeweils auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als die Ware in der Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen und die Mehrwegverpackung darf auch ansonsten nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einwegverpackung. Es ist erlaubt, die Mehrwegverpackung nur gegen ein Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe dann wieder ausgezahlt wird.

Viele unserer Betriebe vermeiden bereits Einwegartikel und setzen Alternativen zu Plastikprodukten ein. Die neue Verpflichtung, dass Restaurants, Caterer, Imbisse und Cafés ihren Gästen ab 2023 bei der Verwendung von sogenannten "Einwegkunststofflebensmittelverpackungen" oder "Einweggetränkebechern" alternativ eine Mehrwegvariante anbieten müssen, ist für unsere Branche jedoch mit viel Aufwand und Kosten verbunden. Jetzt geht es darum, möglichst anbieter- und kundenfreundliche Lösungen zu finden.

WELCHE LÖSUNGEN UND SYSTEME GIBT ES?

Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten für die Gastronomie, Essen in Mehrweggefäßen auszugeben. Im Wesentlichen sind dies: Die Nutzung eigener Mehrweggefäße des Gastronomiebetriebs ggf. auch im Verbund mit mehreren gastronomischen Betrieben, die Beteiligung des Betriebes an Mehrweg-Poolsystemen eines Dienstleisters sowie das Befüllen der von Gästen mitgebrachten Gefäße. Die Gastronomen können dabei die für ihren Betrieb passende/n Lösung/en grundsätzlich selbst wählen, allerdings eingeschränkt hinsichtlich der Befüllung kundeneigener Behälter.

Eine Empfehlung zu den unterschiedlichen Anbietern spricht der DEHOGA Bundesverband nicht aus. Die DEHOGA-Landesverbände bieten ihrerseits zum Teil Partnerschaften mit Vorteilen für DEHOGA-Mitglieder an. Eine Übersicht zu verschiedenen Mehrweg-Poolsystemanbietern in Deutschland kann hier abgerufen werden.

INITIATIVE REUSABLE TO-GO (RTG)

In diesem Zusammenhang weisen wir zudem auf die neue Initiative Reusable To-Go (RTG) hin. Die Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, für Food-Mehrwegsysteme national und international die Grundvoraussetzungen für eine verwendungsnahe und systemunabhängige Rückgabe für alle Ausgabestellen zu schaffen. Mit einem Pilotmarkt will die Initiative Reusable To-Go (RTG) die unkomplizierte Rückgabe von Food-Mehrwegsystemen in Deutschland testen.

Dem Beirat der Initiative gehören neben den Vertretern der nationalen Verbände Pro Mehrweg, Getränkefachgroßhandel, Arbeitskreis Mehrweg sowie den Initiatoren auch der DEHOGA Bundesverband an. Mit weiteren Verbänden findet ein enger Austausch statt. Begleitet und politisch unterstützt wird die Initiative zudem von den beiden Landesumweltministerien in Hessen und in Rheinland-Pfalz sowie einer unabhängigen Universitätsstudie im Auftrag der Ministerien.

Mehr dazu: Pressemitteilung Initiative Reusable To-Go

HYGIENE

Die gastronomischen Betriebe stehen nicht nur vor der Herausforderung, für sie geeignete Verfahren zu finden, mit denen Mehrwegangebote – pflichtgemäß oder sogar darüber hinaus freiwillig – organisatorisch umgesetzt werden können. Auch hinsichtlich der tatsächlichen Handhabung und Abläufe selbst müssen Lösungen gefunden werden. Insbesondere sind auch hier die Hygienevorschriften zu beachten. Dies gilt umso mehr, wenn die Gäste eigene Behältnisse mitbringen, die vor Ort befüllt werden sollen (z.B. Dosen, Boxen, Becher, Beutel, etc.).

ANERKANNTE HYGIENELEITLINIEN

Der Lebensmittelverband Deutschland hat zur Hygiene beim Umgang mit kundeneigenen Behältnissen sowie Mehrweg-Geschirre in Poolsystemen Merkblätter herausgegeben, an denen der DEHOGA Bundesverband neben weiteren Verbänden mitgewirkt hat.

Die Merkblätter gelten jeweils im Sinne des Art. 8 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 als anerkannte wirtschaftsseitige Leitlinie der Guten Verfahrenspraxis. Sie stellen eine bundesweit einheitliche Orientierung für die Anwender- und Überwachungspraxis dar.

Mehrwegverpackungspflicht in der Gastronomie ab 2023

Merkblatt „Coffee to go“-Becher (Stand September 2019)

Merkblatt „Mehrweg-Behältnisse“(Stand März 2020)

Merkblatt „Pool-Geschirr“ (Stand März 2020)

 

Das Merkblatt "Mehrwegverpackungspflicht in der Gastronomie ab 2023" ist für DEHOGA-Mitglieder zudem kostenlos im Shop erhältlich unter:

https://www.dehoga-shop.de/Download-Center/Dokumente-DEHOGA/Merkblatt-Mehrwegverpackungspflicht-Gastronomie-ab-2023-PDF.html?listtype=search&searchparam=Merkblatt

 

WICHTIGER HINWEIS ZUR NUTZUNG DER MERKBLÄTTER:

Bei Nutzung der Merkblätter/Hinweise ist zu beachten, dass derzeit keine abgestimmte, gefestigte Meinung der Behörden im Sinne einer bundesweit einheitlichen Anwendung der gesetzlichen Vorgaben bekannt ist. Allerdings vertreten verschiedene Behörden bei Anfragen oder mit eigenen „Merkblättern“ unterschiedliche Auffassungen zur Auslegung einzelner Vorgaben der Mehrwegangebotspflichten. Zum Teil gehen diese weiter als die Hinweise des Lebensmittelverbandes und des DEHOGA.

Welcher Rechtsauffassung bei Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen gefolgt wird, bleibt der Abwägung des jeweils betroffenen Betriebes/Unternehmens vorbehalten. Nach Informationen des Lebensmittelverbandes wird derzeit ein zwischen Bund und Ländern abgestimmter „Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht“ unter Federführung des Umweltbundesamtes (UBA) erarbeitet. Mit einer Veröffentlichung ist frühestens im Februar 2023 zu rechnen.

 

Textquelle: DEHOGA Bundesverband