Mitgliedsantrag

  • 1. Angaben zur Person
  • 2. Angaben zum Betrieb
  • 3. Angaben zur Zahlung
  • 4. Einverständniserklärungen
  • 5. Zusammenfassung

Die mit einem Stern * markierten Felder müssen ausgefüllt werden.

1) Angaben zur Person

Anrede
Gibt es einen abweichenden Ansprechpartner für den Verband?*
Ansprechpartner für den Verband, wenn vom o.g. abweichend
Zeit für echte Lösungen
7% kommen

Die 7% Mehrwertsteuer kommen dauerhaft! Als DEHOGA haben wir für unsere Betriebe (und die gesamte Gastronomie) bis zum Umfallen gekämpft, um diese überlebenswichtige Änderung zu erreichen! Als DEHOGA haben wir es geschafft: Ab 1.1. 2026 tritt die neue Mehrwertsteuer in der Gastro in Kraft! Auch Wochenarbeitszeit, mehr Netto vom Brutto und weniger Bürokratie sind im Koalitionsvertrag enthalten.