Mitgliedsantrag

  • 1. Angaben zur Person
  • 2. Angaben zum Betrieb
  • 3. Angaben zur Zahlung
  • 4. Einverständniserklärungen
  • 5. Zusammenfassung

Die mit einem Stern * markierten Felder müssen ausgefüllt werden.

1) Angaben zur Person

Anrede
Gibt es einen abweichenden Ansprechpartner für den Verband?*
Ansprechpartner für den Verband, wenn vom o.g. abweichend
Anrede
DEHOGA
Die 7% haben einen Namen

Die Gastronomie erhält dauerhaft Entlastung: Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert.

251217 DEHOGA 7 Beschlossen5