- Mitgliedschaft & Vorteile
- Mitglieder werben Mitglieder
Der das neue Mitglied Werbende erhält einmalig 50% des Jahresbeitrages des geworbenen Mitglieds nach Zahlungseingang beim DEHOGA MV. Der Jahresbeitrag richtet sich nach der Mitarbeiterzahl gem. Beitragsordnung und wird anteilig (1/12) nach dem Anmeldemonat berechnet!
Diese Aktion ist nur gültig für Unternehmen, die mindestens ein Jahr oder länger nicht Mitglied im DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern sind. Die Kündigung der Mitgliedschaft durch bereits bestehende Mitglieder im Aktionszeitraum und das darauffolgende Wiedereintreten durch diese Aktion ist untersagt!