Allergeninformation gilt ab 13. Dezember 2014 Gastronomie nimmt große Herausforderung an!

Ab dem 13. Dezember 2014 wird in der Europäischen Union das Lebensmittelkennzeichnungsrecht durch die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) vereinheitlicht. Im Zuge dessen müssen auch Gastronomen und Hoteliers bei nicht vorverpackten Lebensmitteln (lose Ware) ihre Gäste verpflichtend über allergene Zutaten und Stoffe in ihren Gerichten informieren. Wie dies geschehen kann, regelt die Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV). Diese wurde heute veröffentlicht und tritt ab morgen in Kraft. Der DEHOGA hatte sich auf EU-Ebene sowie im nationalen Verordnungsverfahren intensiv eingebracht. „Dabei hatten wir, als betroffene Branche, das Ziel, neue bürokratische Belastungen und Hürden möglichst niedrig zu halten, so Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern.

„Es ist gut, dass sich der nationale Gesetzgeber dabei in Teilen unseren Argumenten anschließen konnte und dass laut der deutschen Verordnung nunmehr auch eine mündliche Information unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist“, sagt Zöllick, der zeitgleich Vizepräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist.

Laut Vorläufiger Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung ist es Betrieben möglich, den Gästen die Informationen schriftlich sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch mündlich zukommen zu lassen. Zulässig sind zum Beispiel Informationen auf Schildern, in Klammern oder Fußnoten in der Speisekarte, in einer „Kladde“/Aktenordner oder mit Hilfe moderner elektronischer Medien.
„Wir stehen mit unseren Betrieben nun zwar vor der großen Herausforderung diese Verordnung umzusetzen, haben aber als DEHOGA alles getan, um die Branche rechtzeitig, rechtsicher und praxisnah zu informieren und somit eine komplikationslose Umsetzung zu gewährleisten. “ so Zöllick abschließend.

= Ende der Pressemitteilung =

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