Der DEHOGA MV begrüßt die Entscheidung zur Entfristung des Nichtraucherschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern!

Anlässlich seiner gestrigen Sitzung, hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern das Nichtraucherschutzgesetz (NichtRSchutzG M-V) vom 12. Juli 2007 entfristet. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband /Landesverband Mecklenburg-Vorpommern (DEHOGA MV) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.

„Mit der jetzt beschlossenen Entfristung haben die Unternehmerinnen und Unternehmer des Gastgewerbes Rechtssicherheit und Rechtsklarheit“, sagt Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA MV, anlässlich des Bekanntwerdens des Landtagsbeschlusses.

Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens und der Einführung des NichtRSchutzG M-V hat der DEHOGA MV vor sinkenden Gästezahlen und damit verbunden negativen Auswirkungen für die Branche gewarnt. Insbesondere für die Branchensegmente, die vorrangig getränkegeprägt sind, bzw. für Kleinstbetriebe, die keinen separaten Raucherbereich vorhalten können, wurden negative Prognosen angenommen. Diese Vorrauschau ist glücklicherweise nicht voll umfänglich eingetreten. Insbesondere die Tatsache, dass Eckkneipen ohne Speisenangebot sich als sogenannte „Raucherkneipe“ kennzeichnen konnten, ließ die zu erwartenden negativen Auswirkungen schwächer ausfallen.

„Es ist in der Tat so, dass sich das NichtRSchutzG in der gegenwärtigen Form bewährt hat und bei Gästen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern der Branche gleichermaßen anerkannt ist. Mögliche anfängliche Schwierigkeiten bei der Einführung des NichtRSchutzG sind überwunden, damit sind das Rauchverbot entsprechend der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt und die gesundheitspolitischen Ziele voll umfänglich erreicht. Insbesondere durch die Möglichkeit, separate bzw. abgetrennte Raucherbereiche auszuweisen und sich als getränkegeprägte Rauchergastronomie zu deklarieren, konnten noch massivere Umsatzrückgänge vermieden werden und insolvenzbedingte negative Strukturveränderungen in der Branche abgewendet werden“, schätzt der Verbandspräsident ein.

„Mit der Entscheidung zur Entfristung haben die politisch Verantwortlichen die Einschätzung des Verbandes bestätigt und negative Folgen durch eine möglicherweise Verschärfung, hin zum totalen Rauchverbot, abgewendet, dies war für die Branche wichtig und richtig“, so Zöllick abschließend.

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