Eklatanter Umsatzverlust im Dezember // Ernüchterung über die Jahresergebnisse // Existenzangst wächst

DEHOGA MV Pressemitteilung 01/2022

Lars Schwarz // Präsident DEHOGA MV

„Genau vor dieser Entwicklung haben wir schon im letzten Jahr Ende November zur Einführung der 2G-Plus-Regel wieder und wieder gewarnt. Es war und ist für die Branche nicht begreiflich, dass in Mecklenburg-Vorpommern quasi der Lockdown durch die Hintertür bereits zu einer Zeit verfügt wurde, wo von einer Omikron-Welle noch keine Rede war, aber in anderen Bundesländern mit vergleichbarem Infektionsgeschehen das für die Branche so existenziell wichtige Jahresend- und Vorweihnachtsgeschäft nicht zusätzlich behindert oder in Teilen sogar verhindert wurde. Damit musste das Gastgewerbe hier wiederholt einen unnötigen und in Form von enormen Umsatzverlusten messbaren Wettbewerbsnachteil gegenüber den Mitbewerbern in den Nachbarbundesländern hinnehmen, obwohl wir als ausgewiesene Hygieneprofis mit unseren Schutzstandards und Hygienekonzepten mehr als bewiesen haben, dass diese Maßnahmen greifen und für uns damit der Gesundheitsschutz von Gästen und Mitarbeitern oberste Priorität hat“, so Präsident Schwarz.

Schwarz weiter: „Noch deutlicher wird der Blick in die Einzelauswertung. Allein der Umsatzverlust im Dezember bewegt sich in der Spreizung zwischen 35 und 100 Prozent. Das macht die enorme Betroffenheit der Unternehmen deutlich. Hinzu kommt der absolute Umsatzverlust gesehen auf das gesamte Kalenderjahr 2021. Hier mussten die Unternehmen im nordöstlichsten Bundesland mit 26 Prozent mehr als ein Viertel des Vergleichsumsatzes aus dem Vorkrisenjahr 2019 verkraften. Auch hier lag die Schwankung zwischen 20 und 60 Prozent.“

„Neben dieser mehr als ernüchternden Jahresbilanz macht den gastgewerblichen Unternehmen der Blick in die nahe Zukunft Sorgen und die Existenzangst wächst. Rund 47 Prozent und damit fast jeder zweite Befragte sieht seinen Betrieb und damit die eigene unternehmerische Existenz sowie den Erhalt der Arbeitsplätze akut gefährdet. Um hier zumindest den Belegschaften Sicherheit zu gewähren, haben für Dezember und Januar bereits rund 50 Prozent der Unternehmen und ab Januar dann nochmals 30 Prozent der Betriebe Kurzarbeit für die MitarbeiterInnen beantragt“, so Schwarz.

„So gut und so wichtig das Instrument der Kurzarbeit ist, hätte es hier eine rasche, schnelle und unbürokratische Lösung für diejenigen Betriebe gebraucht, die aufgrund der 2G-Plus-Regel und im Sinne der Schadensminderungspflicht bzw. in Abwägung von Kosten und Nutzen den eigenen Betrieb freiwillig schließen und Kurzarbeit anmelden wollten. So ohne weiteres war und ist das nicht möglich. In engem und konstruktivem Kontakt zur Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben wir gemeinsam nach kurzfristigen Lösungen gesucht. Allerdings gibt der bestehende Rechtsrahmen der BA an dieser Stelle lediglich einen engen Spielraum vor. Es ist nicht nachvollziehbar, warum mit Blick auf die staatlichen Überbrückungshilfen genau jene freiwillige Schließung möglich ist und bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld genau dieser Fakt eine nahezu unüberwindbare Hürde darstellt“, moniert der DEHOGA MV-Präsident.

„Beim Blick in die Zukunft herrscht in der Branche wenig Optimismus. Rund 81 Prozent aller Unternehmen starten in das neue Kalenderjahr verhalten (52 Prozent), eher negativ (23,5 Prozent) oder gar pessimistisch (5,5 Prozent). Diese Einschätzung verwundert nicht. Befragt nach den größten Hemmnissen werden Einschränkungen durch Verordnungen (81 Prozent) und fehlende Nachfrage (60 Prozent) als Top-Antworten genannt. Gleich danach kamen die Probleme durch fehlende Veranstaltungsmöglichkeiten (50 Prozent) und die Mitarbeitergewinnung (50 Prozent). Die Umfrageergebnisse verdeutlichen das Dilemma in dem die Branche zwischen Öffnung und Schließung, zwischen Lockdown und Nachfrage steckt. Hier brauchen wir dringend Klarheit, Perspektive und Verlässlichkeit. Ich appelliere dringend an die Politik, den notleidenden Unternehmen zu helfen. Ein neuerlicher Komplettlockdown für die Branche muss ausgeschlossen werden. Noch einmal monatelang zugesperrt zu sein, verkraften weder Unternehmer noch Mitarbeiter. Wer zukünftig Urlaub machen oder bewirtet werden möchte, wem etwas an der Branche liegt und wer die Gastgeber in Mecklenburg-Vorpommern wertschätzt, der sollte dies in seine politischen Entscheidungen einfließen lassen“, so Präsident Schwarz abschließend.

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