Kommunalaufsicht kann die Schweriner Bettensteuer nicht ablehnen

Weitere negative Entwicklungen im Tourismus der Landeshauptstadt sind zu erwarten!

Anlässlich des Bekanntwerdens eines Gutachtens, in Auftrag gegeben durch das Innenministeriums des Landes, hinsichtlich des Antrages auf Einführung einer Übernachtungssteuer auf Beherbergungsleistungen in der Stadt Schwerin und der daraus resultierenden Einschätzung, dass die “Bettensteuer” eine zulässige örtliche Aufwandsteuer darstellt und eine derartige Steuer nicht versagt werden kann, sagt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (DEHOGA MV):

„Mit dieser Tatsache wird ganz klar das falsche Signal ausgesendet und das eh schon bescheidene Wirtschaftswachstum im Tourismus der Landeshauptstadt noch weiter ausgebremst!“

Dabei gehörte Schwerin auch im Jahr 2013 wieder zu den „Verlierern“ im Tourismus. Konnte zwar sowohl bei den Ankünften (+1,1%), als auch bei den Übernachtungen (+1,6%) marginal zugelegt werden, sank die entscheidende Kennzahl der durchschnittlichen Auslastung in der Hotellerie von 35,7% im Jahr 2012 auf 35,3% im Jahr 2013 weiter.

„Wenn man dazu bedenkt, dass mittlerweile mehrere große Häuser der Stadt die Türen geschlossen haben, die Bettenkapazität also verknappt wurde, wäre ein Aufwuchs in der Auslastung normal gewesen. Mit der zu erwartenden Genehmigung der Übernachtungssteuer wird dieser negative Trend de facto zementiert und Schwerin in seiner zukünftigen touristischen Entwicklung gebremst“

und der Verbandspräsident weiter,

„ist doch nur logisch, dass der preisbewusste Gast in das Umland von Schwerin abwandert, um die Steuer zu umgehen. Dieser Effekt ist bspw. in Schleswig-Holstein zu spüren. Lübeck/Travemünde verliert, Timmendorf ohne Bettensteuer dagegen prosperiert.“

Zudem sendet das Land mit einer möglichen Genehmigung, trotz seinerzeit gegebenen vollmundigen Wahlversprechen keine Bettensteuer einführen zu lassen, auch eine gefährliche Botschaft.

„Es ist zu erwarten, dass andere Kommunen sich dieser neuen Möglichkeit Mehreinnahmen zu generieren, öffnen werden und damit für weitere Destinationen im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern diese negativen Auswirkungen zu befürchten sind. Diese wird die Position unseres Landes im Deutschlandtourismus schwächen“ so Zöllick.

Außerdem wird das privatwirtschaftliche Engagement der Unternehmer in der Landeshauptstadt unterminiert und die Bestrebungen mittels einer freiwilligen Marketinginitiative den Tourismusstandort Schwerin zu stärken konterkariert.

Guido Zöllick dazu: „Wir präferieren eine freiwillige Lösung. Man kann sich leicht vorstellen, dass unter Einbeziehung aller Profiteure an einer freiwilligen Lösung, ein viel höherer Betrag aufgebracht werden kann, um eine Stadt bei Ausgaben für das touristischen Marketing zu entlasten, zusätzliche neue Impulse im Tourismus zu geben und Mehreinnahmen für die städtischen Finanzen durch Gewerbesteuereinnahmen zu generieren, als im Gegenzug durch eine Abgabe auf Beherbergungsleistungen eingenommen werden kann.“

„Die Erhebung solch einer Übernachtungssteuer ist sicherlich auch im Hinblick der im politischen Raum in Rede stehenden landesweiten Tourismusabgabe zur zukünftigen Finanzierung des touristischen Marketings alles andere als förderlich. Durch Bettensteuern werden Tatsachen geschaffen, die eindeutig gegen eine zusätzliche Tourismusabgabe sprechen“, ist sich Zöllick sicher.

Der Standpunkt des Verbandes ist deutlich: Bei allem Verständnis für die finanzielle Situation der Kommunen und Gemeinden lehnt der DEHOGA MV Bettensteuern, Kultur- und Tourismusförderabgaben aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab und wird sich mit allen Mitteln, politisch und rechtlich, weiterhin gegen die einseitige Belastung nur einer am Tourismus partizipierenden Branche durch „Bettensteuern“ zur Wehr setzen.

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