Mindestlohn-Tarifverhandlungen mit Gewerkschaft NGG gescheitert. Lohnerhöhungen von mehr als 20 Prozent gefordert.

DEHOGA MV lehnt tarifpolitische Experimente dieser Dimension ab!

In der gestrigen dritten Runde sind die Mindestlohn-Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft NGG gescheitert. Seit März hatte der DEHOGA intensiv mit dem Sozialpartner Gespräche geführt. Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA MV, Vizepräsident des DEHOGA Bundesverbandes und Verhandlungsführer für den Verband sagt anlässlich des Scheiterns der Gespräche: „Ziel unsererseits war es dabei stets, den durch den Gesetzgeber eingeräumten zeitlichen Korridor zur Erreichung des Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro für den Osten Deutschlands arbeitsmarktverträglich zu gestalten und mittels eines Stufenmodells hier den Anschluss zu erreichen. Die Gewerkschaft NGG hat diese Bemühungen durch maßlose Forderungen zunichte gemacht und nimmt Arbeitsplatzverluste insbesondere für die neuen Bundesländer billigend in Kauf.“

Der DEHOGA um Verhandlungsführer Zöllick hatte dabei in der gestrigen Verhandlungsrunde angeboten, die Tariflöhne im Osten stufenweise bis 1. September 2016 auf 8,50 Euro anzuheben sowie ab 1. April 2017 einen Mindestlohn von 8,60 Euro zu vereinbaren. „ Mit unserem verantwortungsvollen Angebot hätten wir die stufenweise Angleichung erreicht, einen Anschluss hergestellt und die Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes, der per Gesetz für 2015 sowie 2016 bei 8,50 Euro liegt, bereits überschritten“, so der DEHOGA MV Präsident.

Die Gewerkschaft NGG dagegen hatte Lohnerhöhungen von mehr als 20
Prozent gefordert. Diese Forderungen liegen nicht nur weit über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, sie stehen zudem in krassem Widerspruch zu der vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeit, für eine Übergangsfrist tarifvertragliche Überleitungen bis zum Erreichen des gesetzlichen Mindestlohns zu vereinbaren.

Die Forderungen der Gewerkschaft NGG im Überblick:

  • 1. Juni 2015: 8,50 Euro
  • 1. November 2015: 8,80 Euro
  • 1. Mai 2016: 9,15 Euro
  • 1. Januar 2017:9,55 Euro
  • 1. Juli 2017: 10,00 Euro

„Uns ging es stets um eine wirtschaftlich machbare Stufenregelung hin zum Mindestlohn“, so Zöllick. Die aktuellen Tarifentgelte in den untersten Lohngruppen Ostdeutschlands liegen zurzeit zwischen 7,21 Euro und 7,87 Euro. „Die Forderungen der NGG waren deshalb verantwortungslos, inakzeptabel und gingen am Ziel der Gespräche weit vorbei. Ein solches Ergebnis hätten wir unseren Mitgliedsbetrieben nicht vermitteln können.”

„Eine Stufenregelung wäre dabei für viele Betriebe, gerade im Ostteil der Republik, wichtig gewesen“, so Präsident Zöllick. „Die Gewerkschaft NGG hat eine Chance vertan. Sie nimmt ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation im Osten Deutschlands Arbeitsplatzverluste in Kauf. Dem konnten und wollten wir nicht zu stimmen. Als Arbeitgeber stehen wir bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie deren Familien in der Verantwortung. Tarifpolitischen Experimenten in dieser Dimension mussten wir daher im Hinblick auf das wirtschaftlich vertretbare und den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze eine klare Absage erteilen.“

Das Scheitern der Gespräche zeigt zudem auch, dass das Mindestlohngesetz einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie darstellt. Das Nachsehen haben föderal strukturierte Organisationen mit bewährten regionalen Tarifstrukturen. Guido Zöllick: „Die Politik setzt die repräsentativen Tarifverträge, die im Osten Stundenlöhne unter 8,50 Euro vorsehen, außer Kraft und greift damit in die Tarifautonomie ein. Wir halten das verfassungsrechtlich für höchst bedenklich.“

Zurück