Rundfunkbeitrag im Fokus – Erleichterungen für Unternehmer, statt Gebührennachlass für alle!

Pressemitteilung DEHOGA MV Nr. 03-2014

Anlässlich des Bekanntwerdens des Milliardenüberschusses durch das neue Modell des Rundfunkbeitrages sagt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gast-stättenverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (DEHOGA MV):

„Vor diesem Hintergrund scheint mir die mediale öffentliche Diskussion, um eine Senkung des Rundfunkbeitrages für alle, verfehlt. Es muss vielmehr darum gehen, den Beitrag dort zu senken, wo seit der Neufassung ungerechtfertigte Mehrbelastungen eingetreten sind.“

Der seit der Gebührenperiode 2013 geltende 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag schreibt eine Rundfunkabgabe vor, die sowohl jeder Haushalt, als auch jeder Betrieb zu zahlen hat. Der Verband hat seinerzeit eine Haushaltsabgabe begrüßt. Guido Zöllick, der auch Vizepräsident des DEHOGA Bundesverband ist:

„Prinzipiell ist es sinnvoll und richtig, den Rundfunkbeitrag an die Haushalte zu koppeln. Was uns Sorge bereitet, ist die durch die Änderungen hervorgerufenen zusätzlichen Belastungen von Teilen der Branchenbetriebe. Bevor ein Überschuss verteilt wird, muss es darum gehen, diese zusätzlichen Belastungen der Wirtschaft zu korrigieren.“

Ein weiteres Problem sieht der Verbandspräsident in der Hinzurechnung der Beschäftigten.

„Mit der gegenwärtigen Regelung werden wieder einmal arbeitsintensive Dienstleistungen, wie das Gastgewerbe, benachteiligt. Je nach Mitarbeiterzahl kommt gestaffelt ein Drittel einer vollen Rundfunkgebühr auf die Regelsätze drauf. Ein Haus mit bspw. 200 Mitarbeitern zahlt zur Grundgebühr zusätzlich 89.90 € pro Monat. Zudem ist problematisch, dass hier nicht zwischen Teil- und Vollzeitkräften unterschieden wird. Außerdem muß ein Inhaber mit mehreren Betriebsstätten die Gebühr für jede einzelne Betriebsstätte nach Anzahl der Beschäftigten entrichten. Diese Regelung ist ungerecht, zumal sowohl Mitarbeiter, als auch Gäste jeweils ihren Rundfunkbeitrag in Form der Haushaltsabgabe zahlen“, so Zöllick.

Richtig und konsequent wäre es, die Wirtschaft völlig von der Rundfunkfinanzierung frei zu stellen.

„Sollte diese berechtigte Forderung nicht umgesetzt werden, muss zukünftig zumindest gesichert sein, dass gerade in der personalintensiven Gastronomie, in der auch viele Teilzeitkräfte beschäftigt sind, bei der Berechnung der Anzahl der Mitarbeiter diese Teilzeitkräfte zu Vollzeitstellen zusammengezogen werden. Zudem ist die zusätzliche Belastung der Hotellerie systemwidrig, da das Gebührenmodell geräteunabhängig und haushaltsbezogen ausgestaltet ist. Warum dennoch für jedes Hotelzimmer zusätzlich zum Grundbetrag ein Drittel einer Rundfunkgebühr zu zahlen ist, ist für die Branche nicht nachvollziehbar“, sagt Guido Zöllick abschließend.

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