Unsere Befürchtungen haben sich bestätigt, die Branche ist noch längst nicht über den Berg // 30 Prozent der gastgewerblichen Unternehmen bangen immer noch um ihre Existenz

pandemiebedingte Abwanderung verschärft Arbeits- und Fachkräftemangel in der Branche

„Die Bilder vermitteln in der Tat eine trügerische Normalität. Die Ergebnisse unserer letzten Umfrage Anfang des Monats sprechen eine andere Sprache und machten deutlich, dass sich trotz der laufenden Hauptsaison immer noch gut 30 Prozent der Unternehmen in ihrer Existenz bedroht sehen, rund 22 Prozent ziehen gar eine Betriebsausgabe in Erwägung. Das zeigt die belastende Situation unter den unsere Unternehmen im zweiten Pandemiesommer stecken.“, so der Verbandspräsident weiter.

Schwarz weiter: „Problematisch ist für die Unternehmen dabei momentan weniger mangelndes Gästeaufkommen, sondern es sind vielmehr die fehlenden helfenden Hände und Köpfe, um den Gästeansturm zu bewältigen. Das fehlende Personal führt zwangsläufig zur Verknappung und zur Einschränkung in Auslastung und Umsatz. Dies vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Kosten und der pandemiebedingt zusätzlich aufgenommenen Kreditlinien führt zu der düsteren Einschätzung. Betriebe drohen dadurch richtig in Schieflage zu kommen, können Sie doch die finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie nur schwerlich mit reduzierten Angeboten bewältigen. Das Sommergeschäft allein ist an diesem Punkt nicht aussagekräftig. Zu groß waren und sind die finanziellen und psychischen Belastungen für die Gesamtbranche.“

„Mittel- und kurzfristig muss es darum gehen, die Lücke im Arbeits- und Fachkräftebedarf der Branche zu schließen. Darauf haben wir in ersten Gesprächen mit dem Land gedungen. Gemeinsam mit Branchenvertretern, den Sozialpartnern und dem Wirtschaftsministerium wurden erste Eckpunkte für ein konzertiertes Vorgehen zusammengetragen. Bspw. muss neben der Erschließung des heimischen Potentials (bspw. Berufs-Pendler, Langzeitarbeitslose und Menschen mit Einschränkungen) zukünftig auch darum gehen, den Zuzug in Arbeit von Menschen außerhalb Europas möglich zu machen bzw. hier das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gangbar zu machen. Ein darüber hinaus wesentlicher Hebel steckt in der Ausbildung des eigenen Berufsnachwuchses. Auch hier gilt es Strategien zu entwickeln, wie einheimische Jugendliche und potenzielle Auszubildende außerhalb Europas gleichermaßen angesprochen werden. Die DEHOGA MV-Nachwuchskampagne „GastroBurner – Fang Feuer und Check ein“ ist aus unserer Sicht ein erprobte Erfolgsmodell und weiter unverzichtbar. Die aktuellen Ausbildungszahlen im Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern mit 15 Prozent Plus zum Vorjahr machen Mut und sind Ansporn“, sagt Schwarz.

„Wir haben es immer und immer wieder betont und davor gewarnt, neun Monate unverschuldeter Zwangsschließung, sieben Monate davon am Stück, haben zu logischen Abwanderungsbewegungen bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geführt. Wer ständig hören muss, ihr bleibt zu, damit andere Arbeiten können, der resigniert und sucht einen Ausweg aus der staatlich verordneten Perspektivlosigkeit. Schon immer waren das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern vor allem in der Hauptsaison auf zusätzliche Arbeitskräfte angewiesen. Dringend benötigte Saisonkräfte konnten aber aufgrund des Lockdowns in diesem Frühjahr nicht eingestellt werden (Regelung zur Kurzarbeit). Dies verschärft die Personalsituation zusätzlich. Die Auswirkungen dieser Politik bekommt die Branche jetzt deutlich zu spüren. Damit hat das Gastgewerbe eine der Hauptlasten der Pandemie als Sonderopfer getragen “, betont Lars Schwarz.

Der DEHOGA MV-Präsident weiter: „Vergegenwärtigt man sich das Schreckgespenst der 4. Welle und schaut man sich an, wer wieder die Hauptlast der aktuellen Beschlusslage trägt, fällt auf, dass es wiederum das Gastgewerbe ist. Wer hat den Kontroll- und gegebenenfalls Dokumentationsaufwand bei 3G- bzw. sich verschärfender 2G-Regel? Richtig, wieder die gastgewerblichen Unternehmen. Man darf gespannt sein, welche Branchen neben dem Gastgewerbe diese zusätzlichen Pflichten in großem Stil auferlegt bekommen.“

„Um nicht missverstanden zu werden: Wir wissen, dass in der 3G- und 2G-Regel die Chance steckt, ein gastgewerbliches Wirtschaften trotz Infektionsgeschehens möglich zu machen. Wenn gastgewerbliche Betriebe dieses Sonderopfer tragen müssen, dann müssen allerdings aus unserer Sicht weiter Lockerungsmaßnahmen greifen bzw. bisherige zusätzliche Beschränkungen wegfallen. Andere Bundesländer machen es vor. Greift dort die 3G-Regel bzw. die 2G-Regel, fallen weitere Beschränkungen wie das Abstandsregel, die Registrier- und die daraus resultierende Dokumentationspflicht weg. Adäquate Regelungen in MV wären eine wichtige Hilfe für die gebeutelten Betriebe. Bislang wurden durch die staatliche Unterstützung Existenzen gesichert, Hilfsmaßnahmen und Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie sind ein mutmachendes Signal“, so Lars Schwarz abschließend.

= Ende der Pressemitteilung =

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