Widerspruch gegen Steuerbescheid aus Übernachtungssteuer in der Hansestadt Wismar eingelegt!

Kritisieren den enormen bürokratischen Aufwand: Norbert und Svenja Preuss vom "Alten Speicher" in Wimar, hier mit DEHOGA MV Partneranwalt Jürgen Sattler (v.l.).

Hinsichtlich der seit dem 1. April 2015 geltenden Übernachtungssteuer in Beherbergungsbetrieben der Hansestadt Wismar und den ersten diesbezüglich ergangenen Steuerbescheiden, sagt Svenja Preuss, Vorsitzende des DEHOGA Regionalverbandes Wismar: „Wir fühlen uns nach wie vor ungerecht behandelt. Ein Teil einer Branche soll die Löcher im Haushalt der Stadt schließen. Die Beträge, um die es am Ende geht, werden in den Schuldenlöchern der Stadt versinken und nicht ins Gewicht fallen. Aber, wir geben nicht auf und werden notfalls alle Rechtsmittel ausschöpfen. Eine kommunale „Strafsteuer“ lassen wir uns nicht bieten. Von daher haben wir Widerspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt.“

Der DEHOGA MV kritisiert insbesondere, dass neben der einseitigen Belastung lediglich einer Branche, die positiven Effekte aus der Absenkung der Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen konterkariert werden. Hauptgeschäftsführer Matthias Dettmann dazu: „Betten- oder Übernachtungssteuern sind investitionshemmend, erschweren ein freiwilliges Engagement in der Tourismusfinanzierung, bedeuten ein deutliches Mehr an Bürokratie sowie eine höhere finanzielle Belastung für Gäste und Gastgeber gleichermaßen.“

Zudem hat der Verband nicht nur hier im Land erhebliche datenschutz- und verfassungsrechtliche Bedenken. Die Kommunalabgabe in Höhe von 5 % des Nettologispreises für privat veranlasste Übernachtungen läuft der Umsatzsteuererleichterung zuwider, ist für den Steuerpflichtigen nicht vorhersehbar und birgt zahlreiche Angrenzungsprobleme, bspw. bei ehrenamtlich Tätigen oder Kinder- und Jugendreisen, so die Begründung des Widerspruchs.

Die Regionalvorsitzende Preuss führt abschließend noch einen weiteren Aspekt an. „Mit der Einführung der Übernachtungssteuer ergibt sich für uns ganz klar ein Standortnachteil. Es ist leicht auszumalen, dass sich Gäste, um die Steuer nicht zahlen zu müssen ins Wismarer Umland orientieren. Direkt vor den Toren der Hansestadt bietet sich dazu in unmittelbarer Nähe reichlich Gelegenheit. Außerdem ist noch gar nicht sicher, ob die Steuer und damit ein erhöhter Übernachtungspreis dauerhaft am Markt durchsetzbar sind. In diesem Fall geht die Steuer zu Lasten des Unternehmers. Wir präferieren eine freiwillige Lösung. Man kann sich leicht vorstellen, dass unter Einbeziehung aller Profiteure an einer freiwilligen Lösung, ein viel höherer Betrag aufgebracht werden kann, um eine Stadt bei Ausgaben für das touristischen Marketings zu entlasten, zusätzliche neue Impulse im Tourismus zu geben und Mehreinnahmen für die städtischen Finanzen durch Gewerbesteuereinnahmen zu generieren, als im Gegenzug durch eine Abgabe auf Beherbergungsleistungen eingenommen werden kann.“

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