Zeit für klare Worte! // Demonstration vor dem Schweriner Schloss // 25.03.2021 // 09:00 Uhr

Diese Situation ist für uns unerträglich. Wir fordern einen klaren Fahrplan mit verbindlichen und nachvollziehbaren Kriterien, wann, was und wie unter welchen Voraussetzungen wieder möglich ist. Das Gastgewerbe erwartet dabei Gleichbehandlung mit anderen Branchen. Eine Fortsetzung der Politik nach dem Motto, das Gastgewerbe bleibt zu, um die übrige Wirtschaft geöffnet zu halten und damit einen Dauerlockdown des Gastgewerbes akzeptieren wir nicht.

Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, werden wir gemeinsam mit dem Handel, den Zulieferern, der Veranstaltungsbranche und den Schaustellern am Donnerstag, den 25.03.2021 ab 09:00 Uhr, erneut vor dem Schweriner Schloss demonstrieren und den Landtagsabgeordneten unsere Sorgen, unsere Nöte und unsere Forderungen mit auf den Weg zur außerordentlichen Landtagssitzung geben.  

Was fordert das Gastgewerbe konkret?

  • Von den politisch Verantwortlichen erwarten wir eine maximale Kraftanstrengung, damit endlich ausreichend Impfstoff vorhanden ist und die Menschen sieben Tage die Woche geimpft werden können. Gleiches gilt für eine erfolgreiche Teststrategie.
  • Spätestens am 12. April muss die Politik liefern. Insbesondere erwarten wir, dass dann auch für das Gastgewerbe ein konkreter Fahrplan für die Wiedereröffnung vorgelegt wird. Restaurants und Hotels haben in umfangreiche Hygiene- und Schutzmaßnahmen investiert und sind nachweislich keine Pandemietreiber. Zusätzliche Tests für Gäste und Mitarbeiter werden ein Garant für sichere und verantwortungsvolle Öffnungen sein.
  • Das im Beschluss genannte „ergänzende Hilfsinstrument“ für von der Pandemie besonders schwer und lange betroffene Unternehmen muss vor Ostern in konkrete Hilfszusagen münden. Die Überbrückungshilfe III in der jetzigen Form ist dafür nicht ausreichend. Ein Dauerlockdown für das Gastgewerbe, damit die übrige Wirtschaft geöffnet bleiben kann, ist ein Sonderopfer. Die durch die staatlichen Versäumnisse entstandenen Schäden müssen schnell und umfassend erstattet werden.
  • Die November- und Dezemberhilfen müssen noch im März bei allen Unternehmen vollständig zur Auszahlung kommen. Die Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand. Viele wissen nicht, wovon sie die März-Gehälter bezahlen sollen.
  • Die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 30. April hinaus ist dringend geboten, da weder die Dauer des Lockdowns noch die zögerliche Auszahlung der Hilfen bei der Beschlussfassung im Januar bekannt waren.
  • Als Interessenvertreter und Anwalt der Branche unterstützt der DEHOGA bereits mehrere Klagen gegen die Corona-Verordnungen. Weitere Klagen werden unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Länder-Verordnungen geprüft. Die Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit wachsen.
  • Mit Blick auf die finanzielle Notsituation, wie auch die mentale Ausnahmesituation der Unternehmer und der Beschäftigten fordern wir dringend eine Politik ein, die wieder Vertrauen und Zuversicht schafft. Es geht um die Zukunftssicherung unserer Branche, die wie keine zweite für Lebensqualität, Vielfalt und Genuss steht und die für das soziale Miteinander in unserem Land unverzichtbar ist. Rund 6.000 Unternehmerinnen und Unternehmer mit ihren 130.000 direkt und indirekt Beschäftigten dürfen in Mecklenburg-Vorpommern nicht im Stich gelassen werden. Im Gastgewerbe hier im Land droht das Licht für immer auszugehen - ein nicht absehbarer Schaden für die Volkswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Wir wollen nicht dauerhaft am „Tropf“ des Staates hängen. Wir wollen zurück zu ein „Normalität“ die es uns und unseren Mitarbeitern erlaubt, von unserer eigenen Hände Arbeit zu leben. Von daher ist dringend ein Systemwechsel notwendig.

Alle Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich zu der Veranstaltung eingeladen.

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