- Bildung & Karriere
- TOP-Ausbildungsbetrieb
Das neue bundesweite Siegel TOP-Ausbildungsbetrieb steht jedem gastgewerblichen Betrieb offen – ob Restaurant, Hotel, System- oder Gemeinschaftsgastronomie, unabhängig von Größe und Konzept.
Bei der Ausgestaltung wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass auch kleinere Ausbildungsbetriebe die Kriterien erfüllen können und die Zertifizierungskosten für sie nicht zur Hürde werden. Dem Startschuss zu TOP-Ausbildungsbetrieb ist ein intensiver Entwicklungsprozess vorausgegangen, aufbauend auf den bisherigen regionalen Initiativen der DEHOGA-Landesverbände und anderer Akteure und kontinuierlich begleitet durch einen Beirat. So ist TOP-Ausbildungsbetrieb auch kein statisches System, sondern wird kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt.
Alle Informationen rund um die Zertifizierung TOP-Ausbildungsbetrieb, die Leitsätze, Fragenkataloge und Teilnahmebedingungen finden sich auf der Homepage www.topausbildung.de. Zertifizierten Betrieben steht darüber hinaus ein Paket an aufmerksamkeitsstarken Werbeartikeln zur Verfügung. Bewerbern, die sich für einen der sechs Ausbildungsberufe im Gastgewerbe interessieren, bietet das neue Onlineportal eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Suche nach Betrieben, die sich besonders für die Ausbildungsqualität engagieren.
Der offizielle Startschuss für das neue Siegel fällt am 29. Januar 2020 in Berlin. Betriebe, die sich als TOP-Ausbildungsbetrieb zertifizieren lassen, verpflichten sich verbindlich auf zwölf Leitsätze für eine Ausbildung mit hoher Qualität und konkretisieren ihre betrieblichen Maßnahmen in einer Betriebsbefragung. Zu den Kriterien zählen die Betreuung durch einen „Paten", die Balance von Arbeit und Privatleben sowie eine Ausbildung auf fachlich wie menschlich hohem Niveau. Besonderes Augenmerk legt das neue Siegel auf gelebte Wertschätzung, gegenseitigen Respekt und gute Arbeitsbedingungen. Kernelement im Zertifizierungsprozess ist die aktive Einbindung der Auszubildenden, die die Einhaltung der Leitsätze in ihrem Ausbildungsbetrieb bestätigen müssen.